Beihilfe für Beamte in Thüringen

Beihilfe für Beamte in Thüringen

Die wichtigsten Informationen zu den Beihilferegelungen in Thüringen zusammengefasst

Wappen Thüringen
Wappen Thüringen
Markus Haybach

Markus Haybach

Spezialist für Arbeitskraftabsicherung & Digitalisierung

Stand: 16. Mai 2023

Das Wichtigste in Kürze

  • vom Dienstherrn gibt es eine Beihilfe für Beamte
  • auch für Beihilfeberechtigte gilt die allgemeine Versicherungspflicht
  • die Regelungen für jedes Bundesland sind individuell
  • ebenfalls fallen deine berücksichtigungsfähigen Familienmitglieder unter die Versicherungspflicht
  • meist ist die private Krankenversicherung die bessere Lösung als Restkostenabsicherung

Unsere Empfehlung

  • Lass von dich unseren Experten Markus Haybach und Torsten Priesemann individuell und persönlich beraten

In diesem Ratgeber - Beihilfe für Beamte in Thüringen

In diesem Ratgeber nehmen wir die Beihilfe für Beamte und Beamtinnen in Thüringen etwas näher unter die Lupe. Du bist selbst betroffen, neu in diesem Thema und möchtest mehr wissen? Dann bist Du hier bei uns genau richtig. In diesem Beitrag bringen wir dir das Wichtigste dazu näher.

Definition

Auch als Beamter kommen im Krankheits- und Pflegefall auf dich Kosten zu. Dein Dienstherr übernimmt die Kosten der Behandlungen anteilig.

Wem genau steht Beihilfe zu?

Beihilfeberechtigt sind folgende Personengruppen:

  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Pensionierte Beamte
  • Referendare
  • Richter
  • Kinder und Waisen von Beihilfeberechtigten
  • Soldaten im Ruhestand
  • Witwen/Witwer oder Hinterbliebene aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Interessant zu wissen ist, dass auch dein Lebenspartner einen Anspruch besitzt. Hier gibt es jedoch auch gewisse Beschränkungen. Die Einkommensgrenze deines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners darf nicht die 18.000,00€ im Vorvorkalenderjahr überschreiten. Liegt dein Partner mit seinem Einkommen über der genannten Verdienstgrenze, fällt er automatisch aus dem berechtigten Personenkreis heraus.

Besonderheit Polizeibeamte :

Während der Ausbildungszeit, sind Polizeibeamte in der freien Heilfürsorge. Erst nach Abschluss der Ausbildung steht ihnen Beihilfe zu. Daher lautet unsere Empfehlung: während der Ausbildung eine Anwartschaft auf die in Zukunft benötigten Beihilfetarife abschließen.

Polizeibeamte

Und was ist mit der Kostendämpfungspauschale?

Die Kostendämpfungspauschale ist kurz erklärt ein Selbstbehalt. Ein Eigenanteil, welcher bestimmt ist und durch dich getragen wird. Der Dienstherr trägt die Behandlungskosten oft nur anteilig. Die Höhe der Kostendämpfungspauschale ist immer länderabhängig. Das betrifft dich jedoch nicht, wenn dein Dienstherr das Land Thüringen ist. Hier gibt es keine Kostendämpfungspauschale, der Selbstbehalt entfällt daher.

Bemessungssätze

  • Beamte und Richter – 50%
  • Beamte und Richter mit einem oder mehren berücksichtigungsfähigen Kindern – 70%
  • Ehegatten ohne eigenen Beihilfeanspruch – 70%
  • Versorgungsempfänger (Witwen und Witwer) – 70%
  • jedes berücksichtigungsfähige Kind (Waisen inkludiert) – 80%

Gravierende Lücken – mit diesen Einschränkungen musst du rechnen

1. Einschränkungen im ambulanten Bereich

Zahnersatz

Material- und Laborkosten werden nur anteilig mit 40% übernommen.

Besonderheit für Referendare und Beamtenanwärter, sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige:

Aufwendungen in den Bereichen Zahnersatz, Kieferorthopädie, sowie Zahnkronen müssen komplett selbst abgedeckt werden. Behandlungen, welche aufgrund von Unfällen anstehen, bilden hier aber eine Ausnahme. Für reine Zahnärztliche Behandlungen wie z.B. Kontrolluntersuchungen, gilt bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Sehhilfen

Brillengestelle sind vom Leistungskatalog ausgeschlossen und werden nicht vom Dienstherrn bezuschusst. Kontaktlinsen, sowie Gläser ausschließlich für unter 18-Jährige zu gewissen Festbeträgen. Erwachsene sind davon komplett ausgeschlossen. Hier gibt es jedoch nochmal einen Ausnahmefall: bei einer sehr schweren Sehbehinderung, wird Beihilfe in dem Fall auch für Empfänger ab 18 Jahren gewährt.

Kosten für Schutzimpfungen

Du reist privat ins Ausland? In diesem Fall sind nur die Impfungen abgedeckt, für die eine offizielle und amtliche Impfempfehlung vorliegen.

Heilbehandlungen im Ausland

Sollten Behandlungen außerhalb der EU stattfinden, sind die zum jeweiligen Inlandssatz beihilfefähig und diese erst ab einem Betrag von 1.000 EUR im ambulanten Bereich und in der Zahnbehandlung.

Behandlungen durch Heilpraktiker

Wenn Du dich für eine Behandlung beim Heilpraktiker entscheidest solltest Du beachten, dass der Mindestsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker und der maximale Regelhöchstsatz Gebührenordnung für Ärzte gilt.

Sanatoriumsaufenthalte und Heilkuren

Diese Kosten sind beschränkt beihilfefähig. Hier belaufen sich die zuschussfähigen Aufwenden auf den niedrigsten Satz der behandelnden Einrichtung. Die Kürzung für Sanatoriumsbehandlungen liegt bei 10,00€ pro Tag, für maximal 28 Tage je Kalenderjahr. Für Heilkuren stehen dir bis zu 16,00€ pro Tag für Unterkunft zu. Anspruch auf die Förderung von Heilkuren besitzen ausschließlich Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst.

2. Einschränkungen im stationären Bereich

Zuschlag gesonderte Unterbringung

In der Verordnung ist festgehalten, dass nur der Zweitbettzimmerzuschlag zuschussfähig ist. Im Zeitbettzimmer trägst du einen Selbstbehalt. Es werden 7,50€ pro Tage von der Beihilfeerstattung in Abzug gebracht.

Privatärztliche Abrechnung (Liquidation)

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Bis zu einem gewissen Schwellenwert ist diese beihilfefähig. Sollte ein besonderer Grund vorliegen, ist dies maximal bis zum Höchstsatz möglich.

Behandlung durch Chefarzt

Solltest Du von einem Chefarzt behandelt werden wollen, wird in dem Fall eine Summe von 25,00€ pro Tag gekürzt von den zustehenden Aufwendungen gekürzt.

Rücktransport aus dem Ausland

Solltest du einen Rücktransport aus dem Ausland benötigen, sind die anfallenden Kosten dafür in jedem Fall nicht abgedeckt.

Pauschale Beihilfe

Ab dem 01.01.2020 existiert die so genannte “Pauschale Beihilfe”. Hierbei wird ein Zuschuss des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt. Im Unterschied zur klassischen Beihilfe hast du hier einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung anstatt zu den Krankheitskosten. Hast du dich einmal dafür entschieden, ist diese Entscheidung unwiderruflich.

  • freiwillig gesetzlich versicherte Beamte – 50% des anfallenden Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • privat vollversicherte Beamte: erhalten 50% Zuschuss zu den konkreten Krankheitskosten

Die Entscheidung dafür kannst Du nur zu Beginn deiner Beamtenlaufbahn treffen. Mit der Verbeamtung auf Probe gibt es hier noch einen kleinen Ausnahmefall, bei dem kann die getroffene Entscheidung für die “Pauschale Beihilfe” einmalig widerrufen werden. Hierbei musst Du jedoch selbst aktiv werden. Zu diesem Thema verfassen wir demnächst noch einen separaten Ratgeber, welchen wir dir hier verlinken werden.

Hinweis zur Beihilfeverordnung in Thüringen

Bitte beachte, dass die Informationen länderabhängig sind und sich individuell unterscheiden. Wie Du siehst, gibt es hier an einigen Stellen gravierende Einschränkungen. Wie Du anhand der Beispiele siehst, bringt die Thematik viele Einschränkungen und Lücken mit sich. Wie kannst Du diese schließen? Lass dich dazu gerne von mir, oder meinem Kollegen Torsten Priesemann persönlich beraten.Buche dir deinen persönlichen Termin ganz bequem hier.

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Verfasst von Markus Haybach

Dein Experte für Lebensversicherungen bei RISK007 und Spezialist für das Thema Absicherung deiner Arbeitskraft. Mit über 15 Jahren Erfahrung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen weiß Markus genau, auf was es bei der Absicherung existenzieller Risiken ankommt.
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