Dein unabhängiger Ratgeber und Vergleich zur Hausratversicherung
Die eigenen vier Wände werden oft mit viel Liebe zum Detail eingerichtet und sind mit zahlreichen Erinnerungen geschmückt. So wird die eigene Wohnung bzw. das Eigenheim zum Lebensmittelpunkt, Rückzugsort und zur Wohlfühloase. Umso ärgerlicher ist es, wenn das eigene Hab und Gut durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt, entwendet oder zerstört wird. Während der persönliche Wert leider kaum beziffert oder ersetzt werden kann, bietet eine Hausratversicherung zumindest finanziellen Schutz vor den wichtigsten Gefahren des Alltags.
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung. Du solltest dich vor dem Abschluss einer Hausratversicherung fragen, ob Du die finanziellen Risiken eines Teil- oder Totalverlustes deiner Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände selbst tragen kannst oder möchtest. Wenn Du das Risiko eines Schadens als gering einschätzt oder Du deinen Hausrat im Schadensfall auch aus eigener Tasche neu anschaffen kannst, brauchst Du keine Hausratversicherung. Ist dies nicht der Fall oder möchtest Du das Risiko nicht allein tragen, dann kommt eine Versicherung für dich in Frage. Der Umfang und die Höhe des Versicherungsschutzes sollte an deine individuelle Situation angepasst sein. Da Preise und Leistungen bei der Hausratversicherung stark zwischen den verschiedenen Anbietern variieren, solltest Du unbedingt einen unabhängigen Experten zu Rate ziehen.
Was gehört zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle nicht fest mit dem Haus verbundenen Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bargeld, Bücher, Schmuck und Wertsachen. Aber auch Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel zählen zum Hausrat.
Hier ist eine stark vereinfachte Faustregel: stell Dir vor, Du stellst deine Wohnung wortwörtlich auf den Kopf. Alle Gegenstände, die dabei herausfallen sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Es gibt jedoch auch ein paar Ausnahmen.
Hast Du eine Einbauküche selbst in deine Mietwohnung eingebracht, zählt diese ebenfalls zum Hausrat. Gleiches gilt für selbst eingebrachte Bodenbeläge, wie zum Beispiel Laminat. Sogar geliehene Sachen gehen vorübergehend in deinen Hausrat über und sind über die Hausratversicherung abgesichert. Je nach Anbieter können zudem weitere Sachen wie Gartenmöbel, Markisen und Antennenanlagen mitversichert sein.
Wertsachen wie Bargeld und Schmuck sind in der Hausratversicherung meist bis zu einer Höchstgrenze von 20% der Versicherungssumme mitversichert. Diese Obergrenze kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden. Manche Anbieter verlangen bestimmte Aufbewahrungsvorschriften für Wertsachen, wie z.B. die Lagerung in einem Safe oder Tresor. Die genauen Bestimmungen für deinen Vertrag entnimmst Du den Vertragsbedingungen.
Wo gilt die Hausratversicherung?
Der Versicherungsort ist in der Regel dein Haus oder deine Wohnung, also die Adresse, die Du bei Vertragsabschluss angibst inklusive Terrassen, privat genutzte Anbauten, Kellerräume und Garagen. Auch dein Arbeitszimmer im eigenen Haus bzw. Wohnung ist bei den meisten Anbietern mitversichert.
Außenversicherung
Über die Außenversicherung wird die Definition vom Versicherungsort sinnvoll erweitert. So sind deine persönlichen Haushaltsgegenstände auch versichert, wenn Du unterwegs bist. Klassisches Beispiel hierfür ist der Einbruch in dein Hotelzimmer im Urlaub, bei dem persönliche Sachen gestohlen werden.
Hast Du Kinder, die in ihrer eigenen Wohnung leben und ihre erste Ausbildung, Studium oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, ist deren Hausrat ebenfalls über die Außenversicherung mit abgesichert.
Die Außenversicherung kann je nach Anbieter in Höhe und Dauer begrenzt sein. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder Nachfrage bei deinem Versicherer ist daher immer ratsam.
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist oft nach dem Bausteinprinzip aufgebaut. Du kannst also bei Vertragsabschluss wählen, gegen welche Gefahren Du deinen Hausrat absichern möchtest. In der Regel leistet die Hausratversicherung, wenn dein Hausrat durch die folgenden definierten Ereignisse beschädigt wird oder abhanden kommt.
- Feuer, Explosion & Implosion
Ein Kurzschluss verursacht einen Wohnungsbrand, der deine Einrichtung beschädigt. Die Hausratversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und erstattet zum Neuwert.
- Blitzschlag (und daraus resultierende Überspannung)
Ein Blitz schlägt in dein Haus ein. Die daraus resultierende Überspannung zerstört deinen TV. Die Hausratversicherung erstattet Dir ein neues Gerät gleicher Art und Güte.
Bitte achte darauf, dass der von Dir gewählte Tarif auch Überspannungsschäden zahlt, wenn der Blitz nicht direkt in deine Wohnung einschlägt. Die meisten Überspannungsschäden entstehen nicht durch einen unmittelbaren Blitzeinschlag, sondern durch die Überspannung, wenn ein Blitz in der Umgebung einschlägt.
- Sturm & Hagel
Durch einen Sturmschaden dringt Regenwasser in deine Wohnung ein und beschädigt deine Möbel. Die Hausratversicherung erstattet den Betrag für die beschädigte Einrichtung zum Neuwert.
- Leitungswasser
Ein Wasserrohrbruch überflutet deine Wohnung. Alle dadurch beschädigten Einrichtungsgegenstände, Geräte und andere Ge- und Verbrauchsgegenstände sind über die Hausratversicherung abgedeckt.
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus & Raub
Diebe sind in deine Wohnung eingebrochen. Sie haben Elektrogeräte, Schmuck und Bargeld gestohlen. Außerdem haben die Einbrecher die komplette Wohnung verwüstet. Die Hausratversicherung kommt für die gestohlenen Sachen und die Vandalismusschäden auf.
Achtung: Einfacher Diebstahl, wie zum Beispiel durch Trickbetrüger, ist in der Regel nicht mitversichert.
RISK007 Tipp: bei entstandenen Schäden bist Du in der Nachweispflicht. Es ist daher ratsam Kaufbelege und Fotos für teure Elektrogeräte und Wertsachen sicher aufzubewahren. Weitere Infos unter “Hausratschaden – was Du im Schadensfall beachten solltest”
Wie viel erstattet die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Im Versicherungsfall werden Dir die Kosten für beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Sachen gleicher Art und Güte zum Neuwert erstattet. Kurzum, Du erhältst den Betrag, für den Du die beschädigten Sachen heute zum Neuwert kaufen kannst.
Beispiel zur Neuwertversicherung:
Deine 3 Jahre alte Ledercouch wird durch einen Wasserrohrbruch beschädigt und muss ersetzt werden. Die Hausratversicherung erstattet den Betrag, den eine gleichwertige Ledercouch heute neu kostet. Es wird also nicht geschaut, wie viel die Ledercouch eigentlich noch wert ist (Zeitwert), sondern wie viel eine gleichwertige Ledercouch heute neu kostet (Neuwert).
Welche Kosten werden in der Hausratversicherung erstattet?
Neben der finanziellen Entschädigung für deinen beschädigten Hausrat, werden auch weitere Kosten erstattet, die Dir im Schadensfalls entstehen können. Zu den gängigsten Kosten, die von der Hausratversicherung im Versicherungsfall übernommen werden zählen:
Aufräum- und Abbruchkosten die Dir durch Aufräumarbeiten nach einem versicherten Schaden entstehen.
Beispiel: Entsorgungskosten für beschädigte Möbel und technische Geräte.
Bewegungs- und Schutzkosten, diese entstehen wenn andere versicherte Sachen nach einem Schadensfall bewegt oder geschützt werden müssen.
Beispiel: Nach einem Sturmschaden dringt Regenwasser in deine Wohnung ein. Um weiteren Schaden an der Einrichtung zu minimieren, sicherst Du den Schaden vorerst provisorisch. Die dadurch entstandenen Kosten werden von der Hausratversicherung übernommen.
Transport- und Lagerungskosten
Erstattet werden Kosten für Transport und Lagerung deines Hausrats, wenn die Lagerung nach einem Versicherungsfall in der Wohnung unzumutbar ist.
Beispiel: nach einem Leitungswasserschaden muss die komplette Wohnung renoviert werden. Deine nicht beschädigte Einrichtung muss deshalb vorübergehend außerhalb der Wohnung gelagert werden. Die Hausratversicherung erstattet die dadurch entstandenen Kosten. Die Kosten werden so lange erstattet, bis eine Lagerung in der Wohnung wieder zumutbar ist. Meist ist dieser Zeitraum auf 100 Tage gedeckelt. Die Entschädigungshöchstgrenzen sind den jeweiligen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Hotel- und Unterbringungskosten
Die Hausratversicherung erstattet die Kosten für Übernachtung und Nebenkosten wie Verpflegung und Telefon, wenn deine Wohnung nach einem versicherten Schadensfall vorübergehend unbewohnbar ist. Die Kosten werden so lange erstattet, bis deine Wohnung oder dein Haus wieder bewohnbar ist. Meist ist dieser Zeitraum auf 100 Tage begrenzt. Die Entschädigungshöchstgrenzen sind den jeweiligen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Schlossänderungs- und Bewachungskosten
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Die Hausratversicherung erstattet Kosten für Maßnahmen, die Du ergreifst um einen versicherten Schaden abzuwenden oder zu verringern.
Beispiel: Du löschst einen entstehenden Brand mit dem Feuerlöscher. Die Kosten für die Wiederbefüllung übernimmt die Hausratversicherung. Die Kosten werden in der Regel in unbegrenzter Höhe ersetzt, selbst wenn die ergriffenen Maßnahmen erfolglos waren.
Nicht versichert sind Kosten für Feuerwehr oder andere öffentliche Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind.
Welche Zusatzbausteine gibt es in der Hausratversicherung?
Neben den zuvor genannten versicherten Gefahren kannst Du zusätzliche Bausteine zur Erweiterung des Versicherungsschutzes wählen. Dabei gibt es wichtige und weniger wichtige Einschlussmöglichkeiten, die Du überprüfen solltest.
Grobe Fahrlässigkeit (sehr wichtig!)
Kann Dir bei einem Schaden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, kann Dir der Versicherer grundsätzlich die Leistung kürzen oder sogar verweigern. Dieses Risiko kannst Du abwenden, indem Du einen Versicherungstarif mit “Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit” wählst. Dann wird der Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme übernommen. Tarife, die grobe Fahrlässigkeit gar nicht oder nur bis zu einer niedrigeren Versicherungssumme einschließen solltest Du vermeiden.
Elementargefahren in der Hausratversicherung (unbedingt prüfen)
Wie verheerend Unwetter auch in Deutschland sein können, hat uns die Flutkatastrophe 2021 in NRW mal wieder vor Augen geführt. Mit dem Einschluss von Elementarschäden kannst Du deinen Hausrat zusätzlich gegen die Naturkatastrophen Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen absichern. Die Beiträge für die Elementarversicherung können je nach Wohnlage stark variieren. Manche Wohngegenden gelten aufgrund ihrer Lage als nicht versicherbar. Wohnungen und Häuser in so genannten Hochrisikogebieten werden von vielen Versicherern oft direkt abgelehnt. Deshalb solltest Du besonders bei der Versicherung von Elementarschäden (erweiterte Naturgefahren Versicherung) auf eine unabhängige Beratung achten. Nimm hierzu gern Kontakt zu uns auf und buche ein unverbindliches Erstgespräch zur Einschätzung deiner persönlichen Situation.
Fahrraddiebstahl Klausel in der Hausratversicherung (unbedingt prüfen)
Wird dein Fahrrad außerhalb der eigenen Wohnung gestohlen, leistet die Hausratversicherung in der Regel nicht. Du kannst Fahrraddiebstahl in deine Hausratversicherung einschließen.
Unser Tipp: achte bei der Fahrraddiebstahl Klausel darauf, dass dein Fahrrad auch bis zur vollen Versicherungssumme abgesichert ist, wenn es Nachts auf der Straße steht. Manche Versicherer reduzieren die Versicherungssumme in diesem Fall oder schließen den Versicherungsschutz sogar komplett aus. Ein Blick ins Kleingedruckte ist daher unbedingt ratsam.
Wenn Du ein teures Fahrrad oder E-Bike besitzt, kann sich eine extra Fahrradversicherung lohnen. Du solltest Leistungen und Beiträge dabei unabhängig vergleichen. Nimm dazu gern Kontakt mit uns auf.
Schau Dir hierzu auch unser MDR ab 4 Interview zum Thema Fahrradversicherung an.
Erweiterung der Definition von Brandschäden (wichtig)
Mit diesem Einschluss kannst Du den Brandbegriff erweitern. Die meisten Versicherer bieten eine optionale Einschlussmöglichkeit für Seng- und Schmorschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß.
Glasversicherung (eher unwichtig)
Der Baustein Glasversicherung leistet bei Glasbruch, selbst wenn das Glas nicht durch eine versicherte Gefahr zerstört wurde. Zum Beispiel wenn deine Kinder beim Ballspielen im Garten eine Fensterscheibe zerschießen. Da das Risiko und die Schadenshöhen in der Regel eher gering sind, lohnt sich eine Glasversicherung meist nicht. Eine Glasversicherung kann jedoch Sinn machen, wenn dein Haus oder deine Wohnung mit einer teuren Verglasung, einem Wintergarten oder hochwertigen Aquarien ausgestattet ist.
Wann leistet die Hausratversicherung nicht?
Vorsatz
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Du solltest jedoch unbedingt darauf achten, dass in deiner Hausratversicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind.
Einfacher Diebstahl ist in der Regel nicht mitversichert.
Schäden durch Krieg oder Kernenergie
Windschäden bis Windstärke 8
Von Sturm spricht man bei starken Winden ab einer Windgeschwindigkeit von 75 km/h (Windstärke 9 auf der Beaufortskala). Für Schäden, die durch starke Winde mit weniger als 75 km/h (kleiner als Windstärke 9) entstehen, leistet die Hausratversicherung in der Regel nicht.
Schäden durch erweiterte Naturgefahren (Elementarschäden)
Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Schneedruck und Lawinen sind nicht automatisch mitversichert. Die Elementarversicherung muss gesondert in den Vertrag eingeschlossen werden.
Was kostet eine gute Hausratversicherung?
Der Preis für deine Hausratversicherung wird anhand verschiedener Kriterien und deiner individuellen Situation ermittelt. Die Prämie setzt sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Wohnort
Der Versicherungsschutz in Großstädten ist meist teurer als in ländlichen Regionen, da in der Stadt das Risiko eines Einbruchdiebstahls höher ist. Wohnst Du in einer Gegend, die statistisch gesehen häufiger von Unwettern heimgesucht wird, zahlst Du ebenfalls mehr.
Wohnungsgröße
Pauschal kann man sagen, dass die Prämie mit zunehmender Wohnfläche steigt. Denn die meisten Anbieter berechnen die Versicherungssumme anhand der Quadratmeterzahl deiner Wohnung. Kurz gesagt: Je größer die Wohnung, desto mehr Hausrat, desto höher die Versicherungssumme und Prämie.
Versicherungssumme
Die gewählte Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Neuwert deines Hausrats entsprechen. Also stell Dir vor, Du müsstest deinen kompletten Hausrat heute neu kaufen. Dieser Wert sollte deiner Versicherungssumme entsprechen.
Unser Tipp: Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kannst Du bares Geld bei der Hausratversicherung sparen. Kleinstschäden kannst Du im Notfall selbst zahlen und die Beitragsersparnis durch die Selbstbeteiligung rentiert sich meist innerhalb weniger Beitragsjahre.
Ermittlung der richtigen Versicherungssumme
Die einfachste Möglichkeit zur Ermittlung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist die Berechnung anhand der Quadratmeterzahl deiner Wohnung. Die Versicherungswirtschaft empfiehlt eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieses Verfahren gilt als Standard unter den Versicherungen in Deutschland und hat den Vorteil, dass die meisten Versicherungen einen Unterversicherungsverzicht gewährleisten.
Was bedeutet Unterversicherung in der Hausratversicherung?
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme deiner Hausratversicherung niedriger ist als der tatsächliche Wert deines Hausrats. Spätestens im Schadensfall prüft der Versicherer, ob eine Unterversicherung vorliegt. Ist dies der Fall, bekommst Du den Schaden nur anteilig erstattet. Dies kann im Falle eines hohen Schadens schnell zum finanziellen Ruin führen.
Ein einfaches Beispiel zu Unterversicherung in der Hausratversicherung:
Angenommen dein Hausrat hat einen heutigen Neuwert von 60.000 Euro. Beim Abschluss der Hausratversicherung vereinbarst Du aber nur eine Versicherungssumme von 30.000 Euro. Durch einen Brandschaden wird ein Großteil deiner Einrichtung beschädigt. In der Summe entstand durch den Brand ein Schaden von 20.000 Euro. Bei der Schadensabwicklung stellt der Versicherer fest, dass der eigentliche Neuwert deines gesamten Hausrats 60.000 Euro beträgt. Somit liegt eine Unterversicherung von 50% vor. Das bedeutet, dass der Versicherer die Leistung um 50% kürzen kann. Du bekommst also entsprechend nur 50% des entstandenen Schadens erstattet, was 10.000 Euro in unserem Beispiel entspricht. Auf dem restlichen Schaden von 10.000 Euro bleibst Du sitzen.
Wählst Du bei der Wertermittlung die von der Versicherungswirtschaft empfohlene Methode zur Festlegung der Versicherungssumme, gewährleisten die meisten Anbieter automatisch einen Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet der Versicherer prüft im Schadensfall nicht, ob eventuell eine Unterversicherung vorlag und erstattet die entstandenen Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wie Du siehst kann eine Unterversicherung, z.B. in Folge einer schlechten Beratung, fatale finanzielle Folgen haben. Du solltest deshalb unbedingt eine unabhängige Beratung vom Experten deines Vertrauens in Anspruch nehmen. Nimm dazu gern unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Tarifempfehlungen zur Hausratversicherung
Haftpflichtkasse Hausratversicherung – Tarif “Einfach Komplett”
Der Tarif “Einfach Komplett” von Die Haftpflichtkasse schneidet in unserem unabhängigen Vergleich mit sehr gut ab. Im Marktvergleich glänzt die Haftpflichtkasse durch ein sehr gutes Preis-Leistungesverhältnis. Der Tarif “Einfach Komplett” überzeugt neben den marküblichen Standards durch sinnvolle Einschlüsse, wie zum Beispiel:
Überzeugende Leistungen
- grobe Fahrlässigkeit, Überspannungsschäden nach Blitzschlag und Wertsachen sind bis zu 100% der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert (keine prozentuale Begrenzung)
Erweiterte Vorsorge – Garantierte Höchstleistung
- Die Versicherung kommt selbst für Schäden auf, die nicht in den Bedingungen als mitversichert gelten, wenn der Schaden bei einer anderen deutschen Versicherung zu diesem Zeitpunkt mitversichert wäre
- Pro-Aktive Schadensregulierung: Im Schadensfall recherchieren die Mitarbeiter der Versicherung automatisch, ob der entstandene Schaden eventuell bei einer anderen Versicherung in Deutschland mitversichert gewesen wäre
- Als Kunde kannst Du natürlich auch selbst auf die Suche nach einem entsprechenden Anbieter gehen
Unserer Meinung nach ist das eine enorme Besserstellung der Kunden und ein innovativer Ansatz passend zu unserem Motto: Versicherungen Einfach Machen!
Besitzstandsgarantie – Immer auf der sicheren Seite
- Alle Leistungen aus deinem unmittelbaren Vorvertrag sind automatisch in deinem neuen Vertrag bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei der Haftpflichtkasse mitversichert
- Hat dein bestehender Vorvertrag Versicherungsschutz geboten, den die Haftpflichtkasse nicht anbietet, wird deine neue Hausratversicherung automatisch um diese versicherten Gefahren erweitert
- Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz ununterbrochen bestanden hat
Eine tolle Erweiterung des Versicherungsschutzes, die einen Wechsel ohne Nachteile garantiert
Diebstahl von Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs bis 10.000 Euro
- Der Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern, E-Bikes und Pedelecs (nicht versicherungspflichtig) ist im Vertrag automatisch bis 10.000 Euro mitversichert
- Keine Nachtzeitklausel, die den Versicherungsschutz zu bestimmten Uhrzeiten ausschließt
Innovationsgarantie
- Zukünftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag gelten automatisch als mitversichert
Service Paket
- Assistance-Leistungen wie Handwerkerhotline, z.B. Dachdecker, Elektroinstallateure, Wach- und Sicherheitsdienst, Glaser, Heizungs- und Sanitärfachleute sind bis 500 EUR mitversichert
Mitversicherung Hausrat der Kinder in Ausbildung & Studium
- Eigenständiger Hausrat der Kinder in Ausbildung/Studium ist für ein Jahr mitversichert
Mitversicherung “unbenannte Gefahren”
- Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) oder infolgedessen abhandenkommen
Auch im Praxistest kann die Haftpflichtkasse Hausratversicherung durch schnelle Schadensabwicklung, kompetente Mitarbeiter und effektive Kommunikation überzeugen. Die Abwicklung von Vertragsänderungen und Schäden im Auftrag unserer Kunden verlief bisher durchweg reibungslos und professionell.
Berechne jetzt deinen persönlichen Beitrag in unserem kostenlosen Vergleichsrechner zur Hausratversicherung. Bei Rückfragen, Vertragsänderungen und Schadensmeldungen stehen wir Dir jederzeit persönlich zur Verfügung.
Die Bayerische Hausratversicherung – Tarif “Prestige Plus”
Der Tarif “Prestige Plus” kann eine sinnvolle Alternative zum Tarif der Haftpflichtkasse sein. Vor allem für Pendler, Arbeitnehmer mit beruflich bedingtem Zweitwohnsitz oder Kunden mit Homeoffice bietet dieser Tarif sinnvolle Erweiterungen zu den von uns empfohlenen Mindestkriterien an eine gute Hausratversicherung.
Mitversicherung beruflich bedingter Zweitwohnsitz & Homeoffice
- Hausrat im häuslichen Arbeitszimmer oder beruflich bedingtem Zweitwohnsitz sind beitragsfrei mitversichert
- Handelsware und Musterkollektionen sind beitragsfrei mitversichert
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Hausratschaden melden – So gehst Du richtig vor
Du solltest versuchen, den bereits bestehenden Schaden so gut es geht zu mindern, um zu verhindern das der Schaden noch größer wird. Zum Beispiel solltest Du bei einem Leitungswasserschaden schnellstmöglich den Hauswasseranschluss abdrehen. Deine eigene Sicherheit solltest Du bei der Schadensminderung natürlich nie gefährden. Entstehen Dir beim Versuch den Schaden zu mindern Kosten, so werden diese von der Versicherung in unbegrenzter Höhe, ohne Abzug für eine etwaige Unterversicherung und ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung erstattet.
Im Falle eines Hausratschadens, solltest Du diesen deiner Versicherung so schnell wie möglich melden. In den Versicherungsbedingungen wird oft von “unverzüglich” gesprochen. Das bedeutet Du solltest den Schaden ohne schuldhafte Verzögerung melden.
Im Versicherungsfall bist Du in der Beweispflicht. Du solltest versuchen den Schaden möglichst detailliert zu dokumentieren. Mach’ Fotos, sammle Belege für den beschädigten Hausrat und liste alle mit dem Schaden in Verbindung stehenden Kosten auf.
Im Falle eines Einbruchs musst Du den Schaden umgehend bei der Polizei melden. Bei Unwetterschäden kannst Du auf Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes als Beweismittel zurückgreifen.
Bist Du mit der Schadensabwicklung deiner Versicherung unzufrieden, kannst Du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser dient als außergerichtliche Schlichtungsstelle zwischen Dir und den Versicherungsunternehmen.
Wann kann ich die Hausratversicherung kündigen?
Es zahlt sich aus, deinen bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Gerade bei der Hausratversicherung kann sich ein Wechsel in neuere Tarife oder zu einem günstigeren Anbieter extrem lohnen. Oftmals kannst Du durch einen unabhängigen Vergleich der Versicherung für dein Haus oder deine Wohnung bares Geld sparen und gleichzeitig einen besseren Versicherungsschutz vereinbaren. Nutze dazu einfach unseren kostenlosen Vergleichsrechner für Hausratversicherungen oder nimm persönlich Kontakt mit uns auf.
Kündigung zum Laufzeitende
Du kannst deine Hausratversicherung bis spätestens 3 Monate vor Laufzeitende kündigen. Verpasst Du diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Kündigung nach Beitragserhöhung
Nach einer Beitragserhöhung kannst Du deine Hausratversicherung innerhalb eines Monats kündigen, sofern nicht gleichzeitig der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungssumme entsprechend erhöht wurde.
Kündigung nach Hausratschaden
Nach einem versicherten Schaden hast Du in der Hausratversicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht und kannst den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Bevor Du den Vertrag kündigst, solltest Du dich unbedingt um einen neuen Versicherungsvertrag bemühen, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Bitte beachte, dass Du bei der neuen Versicherung Schäden innerhalb der letzten 5 Jahre angeben musst. Dies kann die Annahme beim neuen Versicherer erschweren, verzögern und eventuelle Beitragszuschläge oder Selbstbeteiligungen zur Folge haben.
Auch das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag mit Dir nach einem Versicherungsfall kündigen. Jetzt solltest Du dich schnellstmöglich nach einem neuen Versicherer umschauen. Für eine unabhängigen Vergleich von über 200 Anbietern kannst Du gern unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen oder unseren Vergleichsrechner verwenden.
Kündigung bei Wohnungsauflösung
Wenn das versicherte Risiko wegfällt endet auch der Vertrag. Löst Du zum Beispiel deine Wohnung auf, gib der Versicherung Bescheid und diese wird den Vertrag entsprechend beenden.
Kündigung bei Umzug
Ziehst Du in eine neue Wohnung um, besteht für einen gewissen Zeitraum Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Umzug selbst stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Du solltest den Umzug der Versicherung umgehend melden, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Kündigung bei Zusammenzug
Wenn Du zu deinem Partner/Partnerin ziehst und dort bereits eine Hausratversicherung besteht, kannst Du deinen Hausrat mit in die bestehende Hausratversicherung integrieren. Hat dein Lebensgefährte/Lebensgefährtin bisher keine Versicherung, so geht deine bestehende Hausratversicherung auf die neue Wohnung über.
Weitere Tipps:
Schließe keine Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ab. So bleibst Du flexibel und kannst, wenn nötig jährlich in bessere Tarife wechseln.
Such Dir schon vor der Kündigung einen neuen Tarif, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden
Falls Du bereits Kunde bei uns bist, kannst Du uns einfach über deinen digitalen Versicherungsordner simplr mit der Kündigung deines Vertrags beauftragen. Schließt Du einen neuen Vertrag über unseren Vergleichsrechner ab, dann wird dieser natürlich automatisch in deinen simplr Versicherungsordner hinzugefügt.
Hausratversicherung | Unabhängiger Vergleich & Ratgeber
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