Beihilfe Thüringen – Dein Ratgeber für Beamte und Beihilfeberechtigte

Beihilfe Thüringen – Dein Ratgeber für Beamte und Beihilfeberechtigte

Beihilferegelungen für Beamte in Thüringen auf einen Blick

Beihilfe für Beamte in Thüringen
Beihilfe für Beamte in Thüringen
Markus Haybach online Versicherungsmakler

Markus Haybach

Spezialist für Arbeitskraftabsicherung & Digitalisierung

Stand: 18. Mai 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beihilfe Thüringen deckt einen Großteil der Gesundheits- und Pflegekosten von Beamten und ihren Angehörigen.

  • Beamte müssen eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, um die nicht übernommenen Kosten abzudecken.

  • Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe, die einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet.

  • Wichtig: Die Entscheidung für pauschale Beihilfe oder klassische Beihilfe mit PKV ist unwiderruflich.

  • Die Beihilfe hat gravierende Einschränkungen, z. B. geringe Zuschüsse für Zahnersatz oder Sehhilfen.

Unsere Empfehlung

  • Pauschale Beihilfe oder klassische Beihilfe? Wir unterstützen dich bei dieser Entscheidung, indem wir deine persönliche Lage bewerten und Vor- und Nachteile abwägen.
  • PKV für Beamte abschließen: Die klassische Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung oftmals die bessere Absicherung.
  • Unabhängiger Tarifvergleich notwendig: Es gibt zahlreiche PKV-Anbieter mit großen Unterschieden in Preis und Leistung.
  • Beratung nutzen: Wir helfen dir, die beste Absicherung für deine individuelle Situation zu finden. Aus über 50 Anbietern finden wir den Tarif, der am besten zu Dir passt.
  • Unverbindliches Erstgespräch: Wir analysieren deine Optionen und zeigen, welcher Weg für dich die besten Vorteile bietet.
  • Buche einen unverbindlichen Beratungstermin von dich unseren Experten Markus Haybach und Torsten Priesemann individuell und persönlich beraten

In diesem Ratgeber - Beihilfe Thüringen – Dein Ratgeber für Beamte und Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe in Thüringen ist eine essenzielle finanzielle Unterstützung für Beamte und ihre Angehörigen. Sie deckt einen Großteil der Gesundheits- und Pflegekosten ab und unterstützt so Beamte in ihrem Berufsalltag. Doch welche Leistungen sind beihilfefähig? Wie funktioniert die Antragstellung? Und welche Besonderheiten gibt es in Thüringen? In diesem umfassenden Ratgeber findest Du alle wichtigen Informationen zur Beihilfe in Thüringen.

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist im Prinzip ein Teilkasko-System, bei dem der Dienstherr einen festen staatlich festgelegten Prozentsatz der Krankheits- und Pflegekosten übernimmt. Die restlichen Kosten müssen über eine private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt werden. Alternativ gibt es die pauschale Beihilfe, die einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Thüringen?

Die Beihilfe gilt für:

  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Richter des Landes Thüringen
  • Pensionierte Beamte und deren Versorgungsempfänger (z. B. Witwen, Witwer, Waisen)
  • Ehepartner und Kinder, sofern das Einkommen des Ehepartners unter 18.000 Euro jährlich liegt
  • Polizeibeamte nach dem Ende der freien Heilfürsorge
  • Soldaten im Ruhestand

Besonderheit Polizeibeamte :

Während der Ausbildungszeit sind Polizeibeamte in der freien Heilfürsorge. Erst nach Abschluss der Ausbildung steht ihnen Beihilfe zu. Daher lautet unsere Empfehlung: während der Ausbildung eine Anwartschaft auf die in Zukunft benötigten Beihilfetarife abschließen.

Beihilfesätze in Thüringen

Die Höhe der Beihilfe hängt vom Status des Berechtigten ab:

  • 50 % für Beamte und Richter
  • 70 % für Beamte mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind
  • 70 % für Ehegatten ohne eigenen Beihilfeanspruch
  • 70 % für Versorgungsempfänger
  • 80 % für jedes berücksichtigungsfähige Kind

Gibt es eine Kostendämpfungspauschale in Thüringen?

Einige Bundesländer verlangen eine Kostendämpfungspauschale als Eigenanteil der Beamten. In Thüringen gibt es diese jedoch nicht, sodass Beamte hier keine zusätzlichen Selbstbehalte leisten müssen.

Welche Leistungen sind beihilfefähig in Thüringen?

Ambulante Leistungen

  • Ärztliche Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz
  • Heilpraktikerleistungen zum Mindestsatz der beihilferechtlichen Gebührenverzeichnisse
  • Medikamente mit 10 % Eigenanteil (min. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte
  • Sehhilfen (bis 18 Jahre, bei Erwachsenen nur bei schweren Sehbehinderungen)
  • Beförderungskosten (Eigenanteil: 10 %)
  • Ambulante Kuren (alle 5 Jahre, Zuschuss bis 26 Euro/Tag)

Die Beihilfe übernimmt verschiedene medizinische Kosten in den Bereichen ambulante, stationäre, zahnärztliche und pflegerische Versorgung.

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Krankenhausleistungen
  • Zweibettzimmer (Zuzahlung: 7,50 Euro/Tag)
  • Privatärztliche Behandlung (Zuzahlung: 25 Euro/Tag)

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnbehandlungen bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz
  • Zahnersatz (Material- und Laborkosten zu 40 % beihilfefähig)
  • Implantate (bis zu 2 pro Kiefer, in Ausnahmefällen bis zu 4)
  • Kieferorthopädie (bis 18 Jahre, in Ausnahmefällen auch später)

Pflegeleistungen

  • Häusliche Pflege mit pauschaler Erstattung nach Pflegegrad
  • Stationäre Pflege mit Zuschüssen, inklusive Unterkunft und Verpflegung

Gravierende Versorgungslücke – Leistungseinschränkungen der Beihilfe in Thüringen

Nicht alle Leistungen sind uneingeschränkt beihilfefähig. Es gibt einige gravierende Einschränkungen, die du kennen solltest.

Einschränkungen im ambulanten Bereich

Zahnersatz

  • Material- und Laborkosten werden nur anteilig mit 40 % übernommen.
  • Besonderheit für Referendare und Beamtenanwärter in Thüringen sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige:
    • Kosten für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnkronen müssen vollständig selbst getragen werden.
    • Ausnahme: Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls erforderlich sind.
    • Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig.

Sehhilfen

  • Brillengestelle sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden nicht bezuschusst.
  • Kontaktlinsen und Brillengläser sind nur für unter 18-Jährige zu festgelegten Beträgen beihilfefähig.
  • Ausnahme: Bei einer schweren Sehbehinderung können auch Erwachsene eine Beihilfe erhalten.

Kosten für Schutzimpfungen

  • Private Reiseimpfungen werden nur erstattet, wenn eine offizielle und amtliche Impfempfehlung dafür vorliegt.

Heilbehandlungen im Ausland

  • Behandlungen außerhalb der EU sind nur zum jeweiligen Inlandssatz beihilfefähig.
  • Kostenübernahme erfolgt erst ab einer Summe von 1.000 EUR im ambulanten Bereich und für Zahnbehandlungen.

Behandlungen durch Heilpraktiker

  • Erstattungsfähig ist nur der Mindestsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
  • Maximal wird der Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.

Sanatoriumsaufenthalte und Heilkuren

  • Diese Kosten sind nur eingeschränkt beihilfefähig.
  • Zuschüsse:
    • Sanatoriumsaufenthalte: Kürzung um 10,00 € pro Tag, für maximal 28 Tage pro Jahr.
    • Heilkuren: Zuschuss von bis zu 16,00 € pro Tag für Unterkunft.
    • Nur aktive Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Heilkur-Förderung.

Einschränkungen im stationären Bereich

Zuschlag für gesonderte Unterbringung

  • Nur der Zweibettzimmerzuschlag ist beihilfefähig.
  • Im Zweibettzimmer fällt ein Eigenanteil von 7,50 € pro Tag an.

Privatärztliche Abrechnung (Liquidation)

  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Beihilfe wird bis zu einem festgelegten Schwellenwert gewährt.
  • In begründeten Fällen ist eine Erstattung bis zum Höchstsatz möglich.

Behandlung durch Chefarzt

  • Wählst du eine Chefarztbehandlung, wird die Beihilfe um 25,00 € pro Tag gekürzt.

Rücktransport aus dem Ausland

  • Kein Anspruch auf Beihilfe für Rücktransportkosten aus dem Ausland – diese müssen vollständig selbst getragen werden.

Pauschale Beihilfe in Thüringen

Seit dem 01.01.2020 gibt es die pauschale Beihilfe. Sie ersetzt die klassische Beihilfe durch einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte: 50 % Zuschuss zum Gesamtbeitrag der GKV
  • Privatversicherte Beamte: 50 % Zuschuss zu den tatsächlichen Krankheitskosten

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und muss zu Beginn der Beamtenlaufbahn getroffen werden.

Vorteile der pauschalen Beihilfe

  • Unkomplizierte Absicherung: Direkte Anbindung an die gesetzliche Krankenversicherung
  • Keine Gesundheitsprüfung: Im Gegensatz zur PKV sind Vorerkrankungen kein Hindernis
  • Keine Altersrückstellungen notwendig: Beiträge steigen nicht durch individuelle Altersrückstellungen
  • Familienfreundlich: Kinder können kostenfrei in der GKV mitversichert werden

Nachteile der pauschalen Beihilfe

  • Keine Wahlfreiheit: Ein Wechsel zur klassischen Beihilfe ist später nicht mehr möglich
  • Höhere Gesamtkosten für junge und gesunde Beamte: Die PKV kann in jungen Jahren oft günstiger sein
  • Leistungsumfang der GKV: Abhängig von gesetzlichen Änderungen, weniger flexible Zusatzleistungen als in der PKV
  • Individuelle Tarifgestaltung fehlt: Keine Möglichkeit, eigene Leistungen durch Tarifwahl zu optimieren

Fazit – Warum eine Beratung zur Beihilfe in Thüringen sinnvoll ist

Jede Lebenssituation ist individuell – und genauso sollte auch die Absicherung sein. Es gibt unzähle PKV Tarife für Beamte und Beihilfeberechtigte in Thüringen. Die Preis- und Leistungsunterschiede sind teilweise enorm. Die Tariflandschaft in der privaten Krankenversicherung ändert sich regelmäßig hinsichtlich Preis, Leistungsumfang und Bedingungen. Ein Tarif, der heute optimal erscheint, kann in wenigen Jahren durch bessere Alternativen ersetzt werden. Zudem können sich auch deine persönlichen Umstände, beispielsweise durch Familienzuwachs, einen Karriereschritt oder veränderte Präferenzen ändern. Regelmäßige Vergleiche deiner PKV bieten dir:

  • Bessere Leistungen, oftmals zu gleichen oder geringeren Kosten
  • Anpassung an veränderte Lebensumstände und individuelle Bedürfnisse
  • Mögliche Einsparungen durch neue oder optimierte Tarife
  • Schutz vor Beitragserhöhungen durch frühzeitigen Wechsel oder Optimierung

Die Beihilfe in Thüringen bietet umfangreiche Leistungen, weist jedoch auch erhebliche Einschränkungen auf. Eine ergänzende private Krankenversicherung ist extrem wichtig, um Versorgungslücken zu schließen.

Lass Dich von uns als unabhängigen Experten für private Krankenversicherung für Beamte in Thüringen beraten:

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler
  • Spezialisierung auf das Thema private Krankenversicherung für Beamte und andere Beihilfeberechtigte
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Quellen:

Die Beihilfe Thüringen ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn, die einen Teil der Krankheits-, Pflege- und Behandlungskosten für Beamte, Richter und deren Angehörige übernimmt. Sie ergänzt die private Krankenversicherung (PKV) oder alternativ die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die pauschale Beihilfe.

Anspruch auf Beihilfe haben:

  • Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf
  • Richter des Landes Thüringen
  • Pensionierte Beamte und deren Hinterbliebene Ehepartner und Kinder (wenn das Einkommen des Ehepartners unter 18.000 € pro Jahr liegt)
  • Polizeibeamte nach Beendigung der freien Heilfürsorge
  • 50 % für Beamte und Richter
  • 70 % für Beamte mit mindestens einem Kind
  • 70 % für Ehepartner ohne eigenen Beihilfeanspruch
  • 70 % für Versorgungsempfänger
  • 80 % für jedes berücksichtigungsfähige Kind

Die Beihilfe übernimmt anteilig Kosten für:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalte und Operationen
  • Heilpraktikerleistungen (eingeschränkt)
  • Sehhilfen (nur in besonderen Fällen)
  • Medikamente, Hilfsmittel und Schutzimpfungen

Seit 2020 gibt es die pauschale Beihilfe, die einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet. Dies bedeutet:

  • 50 % Zuschuss auf den GKV-Beitrag für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte
  • Kein Rückwechsel zur klassischen Beihilfe möglich
  • Zahnersatz: Material- und Laborkosten nur zu 40 % erstattet
  • Keine Beihilfe für Sehhilfen für Erwachsene (außer bei schwerer Sehbehinderung)
  • Private Reiseimpfungen nur mit amtlicher Empfehlung erstattungsfähig
  • Rücktransport aus dem Ausland nicht beihilfefähig

Ja, da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten deckt, ist eine private Restkostenversicherung erforderlich, um Versorgungslücken zu schließen.

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Verfasst von Markus Haybach

Dein Experte für Lebensversicherungen bei RISK007 und Spezialist für das Thema Absicherung deiner Arbeitskraft. Mit über 15 Jahren Erfahrung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen weiß Markus genau, auf was es bei der Absicherung existenzieller Risiken ankommt.
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