Leistungskürzungen in der GKV

Beitragsentwicklung & Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Leistungskürzungen GKV Zahnersatz Zahn
Leistungskürzungen GKV Zahnersatz Zahn
Torsten Priesemann

Torsten Priesemann

Spezialist für Kranken- & Pflegeversicherung

Geposted am: 7. Dezember 2021

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden in den letzten Jahrzehnten regelmäßig vom Gesetzgeber gekürzt. Viele Leistungen wurden beschränkt oder komplett gestrichen. Im gleichen Atemzug wurden Selbstbeteiligungen für Versicherte eingeführt und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht.

Hauptgründe für diesen Trend hin zur Grundversorgung in der GKV sind vor allem der demografische Wandel und stetig steigende Behandlungskosten. Als Ausgleich musst Du auch in Zukunft mit weiteren Beitragssteigerungen, Leistungseinschränkungen und Zusatzbeiträgen rechnen. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Gesetze und die damit verbundenen Leistungsänderungen in einer Übersicht für dich zusammengefasst.

In diesem Beitrag - Leistungskürzungen in der GKV

Leistungskürzung GKV Brille

1989 - Gesundheitsreform Gesetz (GRG)

Arzneimittel, Heilmittel & Hilfsmittel

  • Begrenzung der Erstattung für Arzneimittel auf Festbeiträge
  • Selbstbeteiligung für von 20 DM (10 EUR) für stationäre Krankenhausfahrten
  • Erhöhung der Selbstbeteiligung für Versicherte für Heilmittel auf 10%
  • Sehhilfen

  • Kürzung der Zuschüsse für Brillengestelle auf 20 DM (10 EUR)
  • Einführung Festzuschuss für Gläser
  • Kontaktlinsen werden nur noch bezuschusst, wenn medizinische Notwendigkeit keine Brille zulässt
  • Zahnersatz

  • Halbierung der Zuzahlung für Zahnarzt Honorar auf insgesamt 50%
  • Laborkosten werden nur noch zu 50% (zuvor 60%) von der GKV übernommen
  • Sterbegeld

  • Wegfall Sterbegeld für Neuversicherte
  • Kürzung auf 2.100 DM für Versicherte bzw. 1050 DM für Familienversicherte
  • Rentner

  • Verschärfung der Vorversicherungszeit für Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und somit erschwerte Aufnahmebedingungen in günstige gesetzliche Krankenversicherung für Rentner
  • 1993 - Gesundheits-Strukturgesetz (GSG)

    Arzneimittel

  • Erweiterung der Selbstbeteiligung auf alle Arzneimittel
  • Gestaffelte Erhöhung der Selbstbeteiligung für Arzneimittel
  • Krankenhausaufenthalte

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 12 DM (9 DM neue Bundesländer) für max. 14 Tage pro Kalenderjahr
  • Rentner

  • Weitere Verschärfung der Vorversicherungszeiten
  • Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern, insbesondere Selbstständige und Beamte in günstige Krankenversicherung der Rentner dadurch kaum noch möglich
  • Leistungskürzungen GKV Zahnersatz Zahn

    1997 - Beitragsentlastungsgesetz / 1. & 2. Neuordnungsgesetz

    Arzneimittel

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung für Arzneimittel auf max. 13 DM
  • Heilmittel

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung von 10% auf 15%
  • Hilfsmittel

  • Einführung einer Selbstbeteiligung von 20% auf Bandagen, Einlagen und weitere Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Krankenhausaufenthalte

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 17 DM (alte Bundesländer) bzw. 14 DM (neue Bundesländer) für max. 14 Tage pro Kalenderjahr
  • Krankentransport

  • Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 25 DM
  • Zahnersatz

  • Kürzung des Zuschuss der GKV für Zahnersatz von 50% auf 45% (55% mit Bonus)
  • 1998 - 2. Neuordnungsgesetz Stufe 2

    Zahnersatz

  • Einführung von Festzuschüssen für Zahnersatz
  • Damit Abschaffung der prozentualen Zuschüsse durch GKV und daraus resultierend höhere Eigenbeteiligung für Versicherte, besonders bei hochwertiger Versorgung
  • 1999 - Solidaritätsstärkungsgesetz

    Arzneimittel

  • Reduzierung der Selbstbeteiligung für Arzneimittel je nach Packungsgröße auf 8, 9 oder 10 DM
  • Zahnersatz

  • Wiedereinführung der prozentualen Zuschüsse durch GKV von 50% (60% mit Bonus) für Zahnersatz
  • 2000 - Gesundheitsreform

    Beiträge zur GKV

  • Berücksichtigung von Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) und damit entsprechend höhere Belastung für Versicherte
  • Kürzung um Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • GKV EIgenbeteiligung Arzneimittel

    2004 - GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)

    Arztbesuche

  • Einführung einer Praxisgebühr von 10 EUR für jeden 1. Arztbesuch pro Quartal (außer bei Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen), wenn diesem keine Überweisung vorausgeht
  • Praxisgebühr wurde im Jahr 2013 wieder abgeschafft
  • Arzneimittel

  • Erhöhung der Zuzahlung auf 10% für Arzneimittel (mind. 5€, max. 10€)
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig
  • Fahrtkosten

  • Keine Erstattung mehr für ambulante Krankentransporte
  • GKV Beitrag

  • 0,9% Zusatzbeitrag für GKV Versicherte ab 01.07.2005
  • Heilmittel

  • Einführung einer Zuzahlung von 10% pro Mittel (z.B. Massagen) sowie 10 EUR je Verordnung
  • Hilfsmittel

  • Zuzahlungen gelten für sämtliche Hilfsmittel, 10% der Kosten (mind. 5 EUR, max. 10 EUR)
  • Krankenhausaufenthalt

  • Eigenbeteiligung von 10 EUR pro Tag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr (vorher 14 Tage)
  • Rentner

  • Pflichtversicherte Rentner müssen ab sofort den vollen Beitragssatz auf Versorgungsbezüge zahlen (bisher halber Beitragssatz)
  • Sehhilfen

  • Weitgehende Streichung der GKV Zuzahlung für Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene (Ausnahme für besonders schwere Beeinträchtigungen der Sehkraft)
  • Zahnersatz

  • Nur noch befundbezogener Festzuschuss für Zahnersatz ab dem Jahr 2005
  • Zweitmeinung Arzneimittel Medikamente GKV

    2007 - GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)

    Arzneimittel

  • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung notwendig, bevor teure Medikamente verordnet/erstattet werden können
  • Regress

  • GKV kann bei selbst verschuldeter Behandlungsbedürftigkeit von Regressmöglichkeit gebrauch machen
  • GKV-Finanzierungsgesetz

  • Festlegung des allgemeinen GKV Beitragssatzes auf 15,5%
  • Arbeitgeberzuschuss wird auf 7,3% festgeschrieben
  • Erhebung von einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen durch Krankenkassen ohne Begrenzung
  • Gesundheitsreformen 2011 & 2015

    Beitragsanpassung GKV 2011

  • Anhebung des GKV Beitrags von 14,9% auf 15,5%
  • Abschaffung der Begrenzung von Zusatzbeiträgen
  • Beitragsanpassung GKV 2015

  • Einführung individueller Zusatzbeiträge je Krankenkasse
  • Senkung des allgemeinen GKV Beitrags auf 14,6%
  • Beitragsentwicklung in der GKV

    Der monatlich zu zahlende Beitrag für die GKV wird anhand deines Einkommens berechnet. Die Höchstgrenze zur Berechnung des Beitrags stellt die Beitragsbemessungsgrenze dar. Einkommen über dieser jährlich neu festgelegten Grenze wird nicht zur Berechnung deines GKV Beitrags herangezogen.

    Dein individueller Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich also aus folgenden Komponenten zusammen:

    • allgemeiner Beitragssatz zur GKV (14,6% in 2021)
    • individueller Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse (lag 2021 durchschnittlich bei 1,3%)
    • Beitragsbemessungsgrenze als Obergrenze für Einkommensberücksichtigung (4.837,50 EUR im Monat in 2021)

    Betrachtet man die Entwicklung der Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung über die letzten 30 Jahre, so wird schnell deutlich, wo die Reise hingeht. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 1990.

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    Unser Fazit zur GKV

    Auch in Zukunft musst Du mit weiteren Einschränkungen und höheren Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. Gerade wenn Du vor der Entscheidung stehst, ob Du der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) beitreten möchtest, ist es ratsam dich auch mit den zahlreichen Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen der GKV zu befassen, um eine gut durchdachte Entscheidung zu treffen.

    Die meisten Leistungskürzungen oder -ausschlüsse der GKV kannst Du mittlerweile über eine private Krankenzusatzversicherung abdecken. In unseren Ratgebern erfährst Du mehr zu den verschiedenen Arten der privaten Krankenzusatzversicherung. Konkrete Angebote dazu kannst Du jederzeit in unserem unabhängigen Vergleichsrechner zur Krankenzusatzversicherung berechnen. Falls Du eine persönliche Beratung bevorzugst, kannst Du jederzeit einen unverbindlichen und unabhängigen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

    Quellen:

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    Verfasst von Torsten Priesemann

    Torsten Priesemann ist Spezialist rund um das Thema Kranken- und Pflegeversicherung bei der Risk007 GmbH. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler hat sich Torsten dem komplexen Themengebiet der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in Deutschland verschrieben. Er berät Kunden mit einzigartiger Sorgfalt und Hingabe, um gemeinsam die individuell passenden Tarife zur Absicherung existenzieller Risiken zu finden.
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