An der Ampel im Straßenverkehr, auf dem Fahrrad oder auch am Arbeitsplatz. Einmal kurz nicht aufgepasst und in wenigen Sekunden kann sich dein Leben von jetzt auf gleich verändern. Nicht nur durch unvorhersehbare Unfälle im Alltag passiert dies. Jeder kann die Diagnose einer Erkrankung bekommen, welche das Leben nach und nach auf den Kopf stellt. Doch wer kümmert sich um deine Angelegenheiten, wenn du es nicht mehr kannst? Welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt, zeigen wir dir in diesem Beitrag.
Deine wichtigsten Schriftstücke
Um genau zu sein gibt es vier grundlegend wichtige Dokumente:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Testament
- Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung betrifft dich nur, falls du bereits eigenen Nachwuchs hast. Ein paar Begriffe davon sagen dir nichts? Wenn du unseren Beitrag gelesen hast, bist du fit und bestens informiert.
Vorsorgevollmacht
Wegen hohen Alters, einer Krankheit oder auch einem Unfall kann deine Fähigkeit Entscheidungen für dich zu treffen eingeschränkt werden. Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Du bist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Aufgrund der Folgen liegst du im Koma und bist nicht mehr ansprechbar. Nicht mehr in der Lage, selbst zu handeln. Wer überweist deine laufenden Fixkosten, welche nicht über ein Lastschriftmandat eingezogen werden? Wer beantragt deine Versicherungsleistungen? Was passiert mit deinen Briefen Zuhause, wer öffnet diese? Ebenfalls kannst du keine Entscheidungen über deine Gesundheit treffen. Vielleicht steht eine wichtige Operation im Raum, wer gibt das Einverständnis dazu? All das regelt die Vorsorgevollmacht. Dafür wählst du eine oder mehrere Personen deines Vertrauens. Wichtig und Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Vollmacht ist, dass du voll geschäftsfähig bist und das 18. Lebensjahr vollendet hast.
Und was passiert, wenn Du keine Vorsorgevollmacht hast?
Bestimmst du keinen Bevollmächtigten, legt das Gericht eine vertretende Person für dich fest. Achtung: auch wenn du verheiratet bist, ist dein Ehepartner ist nicht automatisch dein Bevollmächtigter im Ernstfall. Nicht immer muss dabei die Wahl auf Angehörige fallen.
Patientenverfügung
Vielleicht bist du jetzt verwundert. Bei der Vorsorgevollmacht haben wir bereits über Entscheidungen zum Thema Gesundheit gesprochen. “Wozu benötige ich dann noch eine Patientenverfügung?” schießt wahrscheinlich in deinen Kopf. Der Unterschied ist ganz einfach. Statt die Verantwortung an jemanden zu übertragen, entscheidest du vorab selbst, welche Behandlungen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit stattfinden. Bei in Kraft treten regelt sie das ärztliche Vorgehen anhand deiner im Voraus festgelegten Wünsche. Damit kannst du Eingriffen zustimmen, oder wiederum auch diese untersagen. Auch hier gilt wie bei der Vorsorgevollmacht: Voraussetzung für die Erstellung ist, dass du das 18. Lebensjahr vollendet hast und voll geschäftsfähig bist. Die Patientenverfügung muss in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.
Wer kontrolliert ob man deinen Wünschen nachkommt, wenn Du es doch nicht mehr kannst?
Hast du einen Bevollmächtigten festgelegt, so überprüft dieser für dich ob man deinen medizinischen Wünschen nachgeht. Wenn du keine Vollmacht an eine Person übertragen hast, wird der vom Gericht festgelegte Betreuer dies überprüfen.
Was ist, wenn Du keine Patientenverfügung besitzt?
Hast du keine Patientenverfügung und keinen Bevollmächtigten festgelegt, wird auch hier eine betreuende Person vom Gericht festgelegt. Anhand verschiedener konkreter Anhaltspunkte wird deinem mutmaßlichen Wille gefolgt. Anhaltspunkte dafür können beispielsweise Aussagen von dir aus der Vergangenheit sein, oder auch von dir bekannte, religiöse Wertevorstellungen
Testament
Mit einem Testament kannst du deine Hinterlassenschaften in Bezug auf Erbschaften regeln, wer dein Erbe wird und wer nur den Pflichtteil bekommt. Wichtig ist hierbei, dass du es selbst mit der Hand schreibst und deine Signatur darunter setzt. Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres, allerdings hier nur mit Beglaubigung durch einen Notar. Ab 18 Jahren hast du die Möglichkeit, es selbst aufzusetzen. Es ist möglich eine Erbengemeinschaft, aber auch einen Alleinerben festzulegen.
Sorgerechtsverfügung
Die letzte Möglichkeit ist die so genannte Sorgerechtsverfügung. Das betrifft dich allerdings nur, wenn du minderjährige Kinder hast. Sie regelt im Todesfall einer oder beider Elternteile, wer Vormund wird und die elterliche Fürsorge übernimmt. Nicht automatisch geht das Sorgerecht auf einen Großelternteil oder andere nahestehende Verwandte über. Stimme dich am besten mit einer Person deiner Wahl ab und besprich das Thema mit ihr.
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