Notfalldokumente: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.

Notfalldokumente: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.

eine Person erstellt seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
eine Person erstellt seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Jennifer Wartig

Maklerassistenz

Stand: 17. November 2023

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du nicht mehr handlungsfähig bist, treffen andere Menschen Entscheidungen für dich
  • Wer das ist, entscheidet ein Gericht
  • Deine Wünsche können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden
  • Falls du minderjährige Kinder hast, nimmt diese das Jugendamt in Obhut

Unsere Empfehlung

  • Mach dir Gedanken, wer wann welche Entscheidungen für dich treffen soll
  • Erstelle deine notwendigen Dokumente für den Ernstfall
  • Lass dich von einem Experten beraten, wenn Du unsicher bist
  • Unser Tipp: nutze die Vorlagen des Bundesministerium für Jusitz oder der Verbraucherzentrale

In diesem Ratgeber - Notfalldokumente: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.

An der Ampel im Straßenverkehr, auf dem Fahrrad oder auch am Arbeitsplatz. Einmal kurz nicht aufgepasst und in wenigen Sekunden kann sich dein Leben von jetzt auf gleich verändern. Nicht nur durch unvorhersehbare Unfälle im Alltag passiert dies. Jeder kann die Diagnose einer Erkrankung bekommen, welche das Leben nach und nach auf den Kopf stellt. Doch wer kümmert sich um deine Angelegenheiten, wenn du es nicht mehr kannst? Welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt, zeigen wir dir in diesem Beitrag.

Deine wichtigsten Schriftstücke

Um genau zu sein gibt es vier grundlegend wichtige Dokumente:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Testament
  • Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung betrifft dich nur, falls du bereits eigenen Nachwuchs hast. Ein paar Begriffe davon sagen dir nichts? Wenn du unseren Beitrag gelesen hast, bist du fit und bestens informiert.

Vorsorgevollmacht

Wegen hohen Alters, einer Krankheit oder auch einem Unfall kann deine Fähigkeit Entscheidungen für dich zu treffen eingeschränkt werden. Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Du bist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Aufgrund der Folgen liegst du im Koma und bist nicht mehr ansprechbar. Nicht mehr in der Lage, selbst zu handeln. Wer überweist deine laufenden Fixkosten, welche nicht über ein Lastschriftmand? Wer beantragt deine Versicherungsleistungen? Was passiert mit deinen Briefen Zuhause, wer öffnet diese? Ebenfalls kannst du keine Entscheidungen über deine Gesundheit treffen. Vielleicht steht eine wichtige Operation im Raum, wer gibt das Einverständnis dazu? All das regelt die Vorsorgevollmacht. Dafür wählst du eine oder mehrere Personen deines Vertrauens. Wichtig und Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Vollmacht ist, dass du voll geschäftsfähig bist und das 18. Lebensjahr vollendet hast.

Und was passiert, wenn Du keine Vorsorgevollmacht hast?

Bestimmst du keinen Bevollmächtigten, legt das Gericht eine vertretende Person für dich fest. Achtung: auch wenn du verheiratet bist, ist dein Ehepartner ist nicht automatisch dein Bevollmächtigter im Ernstfall. Nicht immer muss dabei die Wahl auf Angehörige fallen.

Patientenverfügung

Vielleicht bist du jetzt verwundert. Bei der Vorsorgevollmacht haben wir bereits über Entscheidungen zum Thema Gesundheit gesprochen. “Wozu benötige ich dann noch eine Patientenverfügung?” schießt wahrscheinlich in deinen Kopf. Der Unterschied ist ganz einfach. Statt die Verantwortung an jemanden zu übertragen, entscheidest du vorab selbst, welche Behandlungen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit stattfinden. Bei in Kraft treten regelt sie das ärztliche Vorgehen anhand deiner im Voraus festgelegten Wünsche. Damit kannst du Eingriffen zustimmen, oder wiederum auch diese untersagen. Auch hier gilt wie bei der Vorsorgevollmacht: Voraussetzung für die Erstellung ist, dass du das 18. Lebensjahr vollendet hast und voll geschäftsfähig bist. Die Patientenverfügung muss in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.

Wer kontrolliert ob man deinen Wünschen nachkommt, wenn Du es doch nicht mehr kannst?

Hast du einen Bevollmächtigten festgelegt, so überprüft dieser für dich ob man deinen medizinischen Wünschen nachgeht. Wenn du keine Vollmacht an eine Person übertragen hast, wird der vom Gericht festgelegte Betreuer dies überprüfen.

Was ist, wenn Du keine Patientenverfügung besitzt?

Hast du keine Patientenverfügung und keinen Bevollmächtigten festgelegt, wird auch hier eine betreuende Person vom Gericht festgelegt. Anhand verschiedener konkreter Anhaltspunkte wird deinem mutmaßlichen Wille gefolgt. Anhaltspunkte dafür können beispielsweise Aussagen von dir aus der Vergangenheit sein, oder auch von dir bekannte, religiöse Wertevorstellungen

Testament

Das Testament ist eine der bekanntesten Formen. Mit diesem kannst du deine Hinterlassenschaften im Bezug auf Erbschaften regeln. Wer dein Erbe wird und wer nur den Pflichtteil bekommt. Wichtig ist hierbei, dass du es selbst mit der Hand schreibst und deine Signatur darunter setzt. Vorausgesetzt ist die Vollendung des 16. Lebensjahres, allerdings hier nur durch Auflassung eines Notars. Ab 18 Jahren hast du die Möglichkeit, es selbst aufzusetzen. Es ist möglich eine Erbgemeinschaft, aber auch einen Alleinerben festzulegen.

Sorgerechtsverfügung

Die letzte Möglichkeit ist die so genannte Sorgerechtsverfügung. Das betrifft dich allerdings nur, wenn du minderjährige Kinder hast. Sie regelt im Todesfall einer oder beider Elternteile, wer Vormund wird und die elterliche Fürsorge übernimmt. Nicht automatisch geht das Sorgerecht auf einen Großelternteil oder andere nahestehende Verwandte über. Stimme dich am besten mit einer Person deiner Wahl ab und besprich das Thema mit ihr.

Unsere Empfehlung für dich

Versicherungen sind unsere Kernkompetenz. Wir haben uns dabei vor allem auf die Absicherung der existenziellen Risiken spezialisiert. Da es aber nicht nur darauf ankommt, ein hochwertigen Versicherungsschutz zu genießen, sondern die Leistungen im Ernstfall auch zu erhalten, empfehlen wir professionelle Erstellung der Notfallunterlagen durch einen Notar.

Alternativ kannst du mit wenigen Klicks die Vorlagen des Bundesministeriums für Justiz nutzen. Klicke einfach hier um zu den verschiedenen Vorlagen zu gelangen. Zusätzlich kannst du auch den Weg über die Verbraucherzentrale wählen. Diese hat hier einen praktischen Onlinegenerator gebaut.

Hast Du Fragen?

Frag' Jennifer

Buche einen unverbindlichen Beratungstermin (online, telefonisch oder vor Ort) oder nutze direkt unseren online Vergleichsrechner.

Beitrag teilen

Verfasst von Jennifer Wartig

Jennifer ist bei uns als Maklerassistenz beschäftigt und greift uns im Tagesgeschäft tatkräftig unter die Arme. Wenn Du zum Hörer greifst und uns anrufst, ist es in vielen Fällen Jennifer, die in diesem Moment deine erste Anlaufstelle ist. Bei ihr ist dein Anliegen in sicheren Händen.
Weitere Ratgeber

Neukundenaufnahme – wie Du bei uns Kunde wirst

Maklervollmacht & Maklervertrag

Anonyme Risikovoranfrage BU

Neues aus unserem Blog

Neu bei RISK007? - Unsere Starthilfe

Hast Du ein konkretes Anliegen zu einer Versicherung oder möchtest Du dich direkt über deinen persönlichen digitalen Versicherungsordner informieren & anmelden? Mit unserer kurzen Starthilfe für Neukunden kommst Du schnell ans Ziel.

Ich habe ein konkretes Anliegen und möchte mich unabhängig & unverbindlich informieren

Wenn Du ein konkretes Anliegen oder eine Frage zu bestimmten Versicherungen hast, ist ein unverbindliches Gespräch mit uns der schnellste Weg um Dir zu helfen.

Beispiele zu konkreten Anliegen:

  • Frage zu bestimmten Versicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unabhängige Beratung zu Versicherungen
  • Unverbindliches Gespräch zur Arbeitsweise von RISK007 als unabhängiger Versicherungsmakler
  • Unabhängige Zweitmeinung zu bestehenden Verträgen/Angeboten

Ich möchte mehr zur Arbeitsweise bei RISK007 & dem digitalen Versicherungsordner erfahren

Du bist auf der Suche nach einem modernen Tool, um deine bestehenden Versicherungen unabhängig, kostenlos und einfach verwalten zu können? Erfahre alles zu simplr & melde dich kostenlos an.

Die folgenden Infos erwarten dich:

  • simplr – dein kostenloser digitaler Versicherungsordner
  • Alle Vorteile von simplr auf einen Blick
  • Arbeitsweise von RISK007 in Kombination mit simplr
  • Vertragsverwaltung per App, Tablet oder am PC
  • Häufig gestellte Fragen zu simplr
  • Kostenlose Anmeldung für simplr