Sind Versicherungsmakler unabhängig? Unser Statement zum OLG-Dresden-Urteil

Versicherungsmakler dürfen sich nicht (mehr) unabhängig nennen

Freier Versicherungsmakler Markus Haybach RISK007
Freier Versicherungsmakler Markus Haybach RISK007
Markus Haybach online Versicherungsmakler

Markus Haybach

Spezialist für Arbeitskraftabsicherung & Digitalisierung

Geposted am: 17. Dezember 2025

Worum ging’s eigentlich?

In einem Berufungsurteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass Versicherungsmakler in Sachsen in ihrer Werbung nicht mit dem Begriff „unabhängig“ auftreten dürfen, da sie Provisionen und Courtagen von Versicherern erhalten. In unserem Fall wurde damit ein Urteil aus der ersten Instanz überstimmt: Das Landgericht Leipzig hatte zuvor zu unseren Gunsten entschieden und unsere Sicht auf die Rolle des unabhängigen Versicherungsmaklers als Sachwalter, der im Sinne seiner Kunden handelt bestätigt. Bereits im Jahr 1985 hat das BGH (BGH, 22.05.1985 – IVa ZR 190/83) wegweisend entschieden, dass Versicherungsmakler nicht nur Vermittler, sondern treuhänderähnliche Sachwalter und Interessenvertreter des Kunden sind.

Wir nehmen das Urteil des OLG Dresden zur Kenntnis, aber wir teilen es in der Sache nur sehr bedingt. Nicht, weil wir uns einer Diskussion entziehen wollen. Sondern weil das Urteil aus unserer Sicht ein Bild zeichnet, das mit der Beratungspraxis vieler Maklerbetriebe und vor allem mit dem Verständnis unserer Kunden nur wenig zu tun hat.

In diesem Beitrag - Sind Versicherungsmakler unabhängig? Unser Statement zum OLG-Dresden-Urteil

Warum wir überhaupt Versicherungsmakler geworden sind

Viele von uns, ich eingeschlossen, haben beruflich in der Ausschließlichkeit als Versicherungsvertreter begonnen, also für einen konkreten Versicherer gearbeitet. Ich habe meine Berufsausbildung bei einem der größten deutschen Versicherungsunternehmen gemacht und schon kurz danach gemerkt, dass sich diese Arbeitsweise langfristig nicht mit meinen inneren Überzeugungen vereinbaren lässt. Produktvorgaben, Verkaufsziele und saisonale Verkaufsaktionen für bestimmte Tarife sind aus meiner Sicht nicht im Interesse des Kunden, sondern dienen vor allem dem Vertriebserfolg des Versicherers.

Genau das war für mich und meine Kollegen der entscheidende Wendepunkt: Wir wollten nicht länger für einen bestimmten Versicherer arbeiten, sondern für Menschen. Wir wollten Lösungen finden, die zu unseren Kunden passen, statt Produktvorgaben und Verkaufszielen eines Konzerns hinterherzulaufen.

Genau deshalb sind wir freier Versicherungsmakler geworden.

Was wir (und unsere Kunden) in der Praxis unter „unabhängig“ verstehen

Wenn unsere Kunden sagen, sie suchen einen „unabhängigen Versicherungsmakler“, dann meinen sie in aller Regel etwas sehr Konkretes und das hören wir immer wieder schon im Erstgespräch:

  • Keine Produkt- oder Absatzvorgaben eines einzelnen Versicherers
  • Keine Bindung an ein bestimmtes Unternehmen
  • Auswahl aus dem Markt statt aus einer Produktliste eines einzelnen Anbieters
  • Beratung, die vom Bedarf des Kunden ausgeht – nicht vom Ziel des Versicherers

Das ist auch unser Selbstverständnis. Wir arbeiten nicht mit Vorgaben, die uns ein Versicherer macht. Wir haben keine Quote, die wir erfüllen müssen. Wir sind nicht der verlängerte Arm eines einzelnen Produktgebers. Wir verstehen uns als Interessenvertreter unserer Kunden und so verhalten wir uns auch. Um dieses Verständnis zu festigen, klären wir im Erstgespräch bewusst die Rollen: Vertreter, Makler, Versicherungsberater und erklären, was das in der Praxis bedeutet.

Online Versicherungsmakler

Warum das Urteil aus unserer Sicht an der Praxis vorbeigeht

Das OLG Dresden stützt die Irreführungsgefahr maßgeblich darauf, dass Versicherungsmakler üblicherweise vom Versicherungsunternehmen vergütet werden und das Verbraucher daraus eine falsche Vorstellung ableiten könnten, wenn ein Makler „unabhängig“ sagt.

Genau hier liegt unser zentraler Widerspruch aus der Praxis:

  1. Unsere Erfahrung ist, dass die meisten Kunden sehr wohl wissen (oder spätestens nach kurzer Erklärung verstehen), wie Versicherungsmakler typischerweise vergütet werden.
    Wir sprechen das proaktiv an und zwar bei jedem Neukunden. Wir erklären, was Courtage bedeutet, was Alternativen sind (z. B. Beratung und Vermittlung gegen Honorar) und wie sich das in der Beratung auswirkt.
  2. Vergütung ist nicht gleich Weisung.
    Das eine Vergütung häufig über Courtage läuft, bedeutet nicht automatisch, dass wir „abhängig“ im Sinne von Vorgaben oder Steuerung wären. Genau das ist aber das Bild, das bei dieser strengen Auslegung mitschwingen kann und das widerspricht dem, wie wir und viele Kunden den Markt erleben.
  3. Der Begriff wird in der Lebensrealität anders benutzt als in der juristischen Trennlogik.
    Das Urteil stellt stark auf die Abgrenzung zu Versicherungsberatern ab, die ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Das ist als rechtliche Kategorie nachvollziehbar. In der Alltagssprache unserer Kunden bedeutet „unabhängig“ aber in erster Linie: nicht an einen Versicherer gebunden und frei in der Produktauswahl.

Und genau dieses Alltagsverständnis deckt sich mit dem, was wir täglich leisten und was Kunden in zahlreichen Bewertungen und Feedback immer wieder zurückspiegeln: verständlich, strukturiert, lösungsorientiert – ohne Produktvorgaben. Hier als Beispiel nur ein paar unserer Google Bewertungen, bei denen unsere Kunden die Unabhängigkeit von einzelnen Anbieter klar zu erleben scheinen.

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Was wir jetzt tun und wofür wir weiter stehen

Wir müssen dieses Urteil leider akzeptieren und werden unsere Außendarstellung so anpassen, dass sie rechtssicher bleibt. Gleichzeitig bleibt unser Kern unverändert: Wir stehen für freie Beratung ohne Vorgaben einzelner Versicherer, für Transparenz in der Vergütung und für eine Arbeitsweise, die unsere Kunden konsequent in den Mittelpunkt stellt.

Das bedeutet ganz konkret: Wir starten nicht beim Produkt, sondern beim Menschen. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen, ordnen ein und erklären verständlich, welche Optionen es gibt: inklusive Vor- und Nachteilen. Wir empfehlen nur, was fachlich sinnvoll und nachvollziehbar ist und dokumentieren unsere Entscheidungen sauber. Und wir sprechen Vergütung offen an: wie sie typischerweise funktioniert, welche Alternativen es gibt und was das in der Praxis für unsere Kunden bedeutet. Und genau dafür stehen wir auch künftig, unabhängig davon, welche Begriffe wir in der Außendarstellung verwenden dürfen.

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Verfasst von Markus Haybach

Dein Experte für Lebensversicherungen bei RISK007 und Spezialist für das Thema Absicherung deiner Arbeitskraft. Mit über 15 Jahren Erfahrung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen weiß Markus genau, auf was es bei der Absicherung existenzieller Risiken ankommt.
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