Maklervollmacht & Maklervertrag

Maklervollmacht & Maklervertrag

Definition, Inhalt und Bedeutung von Maklervollmacht & Maklervertrag beim Versicherungsmakler

Maklervollmacht Maklervertrag Versicherung
Maklervollmacht Maklervertrag Versicherung
Markus Haybach

Markus Haybach

Spezialist für Arbeitskraftabsicherung & Digitalisierung

Stand: 13. Februar 2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Anders als gebundene Versicherungsvermittler, stehen Versicherungsmakler rechtlich auf deiner Seite und sind zur Wahrung deiner Interessen verpflichtet
  • Ähnlich wie Rechtsanwälte oder Steuerberater vertreten Versicherungsmakler deine Interessen gegenüber anderer Parteien, meist Versicherungsgesellschaften
  • Der Maklervertrag beinhaltet Umfang, Rechte & Pflichten der Zusammenarbeit mit deinem Versicherungsmakler
  • Die Maklervollmacht ist notwendig, damit sich der Versicherungsmakler gegenüber Versicherungsgesellschaften als deine berechtigte Vertretung ausweisen kann
  • Nur mit der Maklervollmacht kann der Makler alltägliche Versicherungsgeschäfte unbürokratisch und effizient in deinem Interesse erledigen
  • Alle Geschäfte werden nur nach vorherigen Zustimmung von Dir durchgeführt und müssen vom Makler dokumentiert werden

Unsere Empfehlung

  • In der Praxis halten sich Fehlinformationen zur Maklervollmacht hartnäckig
  • Gebundene Versicherungsvermittler schüren oft unnötig Ängste und behaupten, dass Versicherungsmakler die Maklervollmacht missbräuchlich verwenden
  • Solche Aussagen sind nachweislich unbegründet und dienen oft als letztes Mittel zur Kundenrückgewinnung durch Versicherungsvertreter
  • Trotzdem solltest Du Maklervollvertrag und Maklervollmacht, wie jeden anderen Vertrag, durchlesen und verstehen bevor Du unterzeichnest
  • Lass Dir den Inhalt von Maklervertrag/-vollmacht erklären und hinterfrage unklare Formulierungen

In diesem Ratgeber - Maklervollmacht & Maklervertrag

Die Hauptaufgabe eines Versicherungsmaklers ist es, den Markt nach sinnvollen Versicherungsprodukten zu durchleuchten und Dir eine Auswahl an passenden Tarifen zur Verfügung zu stellen. Anders als ein gebundener Versicherungsvertreter, der im Auftrag einer bestimmten Versicherungsgesellschaft handelt, steht der Versicherungsmakler auf der Seite der Kunden und handelt ausschließlich in deren Interesse. Damit wir als Makler in deinem Interesse tätig werden können, müssen vor vorab die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit festgelegt werden.

Dazu gehören vor allem der Maklervertrag, die Maklervollmacht und die Datenschutzerklärung. Diese Begriffe können auf Kunden, die im Vorfeld noch nie mit einem Makler zusammengearbeitet haben, ziemlich einschüchternd wirken. Besonders rund um die Maklervollmacht kursieren zahlreiche Fehlinformationen, die sich hartnäckig halten. Unsere Erfahrung zeigt, dass falsche Aussagen oft von gebundenen Versicherungsvermittlern verbreitet werden. Ob es sich dabei um verzweifelte Versuche des Versicherungsvertreters handelt, die den Kunden vom Gang zum unabhängigen Versicherungsmakler abhalten sollen oder schlichtweg um Unwissenheit? Darüber können wir nur mutmaßen.

Eines wissen wir jedoch: Es gibt keinen sachlichen und nur selten einen fachlichen Grund, warum Du nicht zu einem unabhängigen Versicherungsmakler gehen solltest. Was es mit Maklervertrag und Maklervollmacht für Versicherungen auf sich hat und weshalb Du keine Angst davor haben solltest, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was ist ein Maklervertrag?

Der Maklervertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Dir und dem Versicherungsmakler. Einfach gesagt, handelt es sich hierbei um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit regeln.

Was beinhaltet der Maklervertrag?

Im Maklervertrag sind alle Details geregelt, die für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen durch den Makler nötig sind. Wichtig ist, dass der Maklervertrag auch zu deinem Vorteil geschlossen wird. Ein guter Maklervertrag ist verständlich formuliert und schildert transparent, was Du von der Zusammenarbeit mit deinem Versicherungsmakler erwarten kannst. Regelungen, die dich als Privatkunden rechtlich deutlich schlechter stellen, sind rechtswidrig und damit ungültig. Zusätzlich unterliegen Versicherungsmakler einer Vielzahl gesetzlicher Auflagen, die vor allem die Verbraucherrechte stärken. Der Maklervertrag umfasst in der Regel folgende Inhalte:

Umfang der Zusammenarbeit

Der Maklervertrag regelt die Tragweite unserer Zusammenarbeit. Soll nur eine bestimmte Versicherungssparte abgedeckt werden, oder soll die Beratung und Betreuung alle Versicherungssparten umfassen? Letzteres wird als Komplettmandat bezeichnet und ist bei uns die Regel, denn nur auf diese Weise ist eine ganzheitliche Betrachtung der Versorgungssituation unserer Kunden möglich.

Pflichten des Kunden

Von manchen Kollegen wird der Maklervertrag auch als Maklerauftrag bezeichnet. Wir halten diesen Begriff jedoch nicht für zutreffend. Ein Auftrag hat einen eher einseitigen Charakter und ist als eine Art Arbeitsanweisung zu sehen. Ein Vertrag hingegen regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten. Wir arbeiten nur mit Klienten, die an einer ehrlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe interessiert sind. Denn damit wir unsere Arbeit als Versicherungsmakler gewissenhaft ausführen können, sind wir auf deine Mitarbeit angewiesen. Nur durch deine Zuarbeit können wir deine Wünsche und Bedürfnisse analysieren und richtig einordnen. Letztlich kann nur so eine gut durchdachte und unabhängige Entscheidung für oder gegen eine Versicherung in deinem Interesse getroffen werden.

Deine persönliche Situation – und damit der Bedarf für Versicherungsschutz – kann sich jederzeit ändern. Klassische Beispiele sind Arbeitgeberwechsel, Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat oder die Anschaffung eines Hundes, um nur einige zu nennen. Wir nerven unsere Kunden nicht mit Werbeanrufen, E-Mail Spam oder gar Werbung per Post. Umso wichtiger ist es, dass wir hin und wieder von Dir hören, spätestens wenn sich deine persönlichen Umstände ändern. Kannst Du dieser Informationspflicht nachkommen, steht einer Zusammenarbeit nichts im Wege. 🙂

Vergütung Versicherungsmakler

Durch die Beratung des Versicherungsmaklers an sich entstehen für dich keine Kosten. Bei Versicherungsmaklern ist es jahrhundertealter Handelsbrauch, dass die Bezahlung für ihr Tätigwerden nach Vertragsabschluss durch den Versicherer erfolgt. Diese Form der Entlohnung wird bei Versicherungsmaklern als Courtage bezeichnet. Die Courtage ist bereits in die Prämien für Versicherungsverträge einkalkuliert und bildet keine Zusatzbelastung für dich als Kunden. Es spielt also preislich keine Rolle, ob Du die Versicherung über uns oder direkt beim Anbieter abschließt. Du zahlst für die Versicherung den gleichen Beitrag, hast aber mit uns einen persönlichen Ansprechpartner und Experten an deiner Seite, der dich in allen Vertragsangelegenheiten unterstützt.

Im Einzelfall können courtagefreie Tarife gewünscht sein oder notwendig werden. Falls eine Honorarberatung im Sinne unserer Kunden ist, wird der Maklervertrag um eine Honorarvereinbarung erweitert. Ob und wann eine Honorarberatung für dich überhaupt sinnvoll ist, klären wir im unverbindlichen Erstgespräch. Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du in unserem Ratgeber zur Honorarberatung.

Haftung Versicherungsmakler

Per Gesetz ist der Versicherungsmakler dazu verpflichtet, in deinem Interesse zu handeln. Versicherungsmakler müssen nach deinen Wünschen und Bedürfnissen beraten und werden deshalb auch als “Sachwalter des Kunden” bezeichnet. Die Beratungsgrundlage bildet dabei § 60 ff. VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Vereinfacht gesagt, müssen wir als Makler unsere Empfehlung für eine bestimmte Versicherung, von einem bestimmten Anbieter immer hinreichend begründen und diese Begründung auch dokumentieren.

Gut zu wissen

Als Versicherungsmakler sind wir unseren Mandanten zum Schadenersatz verpflichtet. Sollten wir uns einmal irren und Dir durch unsere Fehleinschätzung ein Schaden entstehen, haften wir dafür. Für diese Fälle haben wir freiwillig eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Deckungssumme im Bereich der Versicherungsvermittlung über den Anforderungen des Gesetzgebers liegt und die bei möglichen Schäden einspringt. Für unsere Kunden ist das ein großer Mehrwert und im schlimmsten Fall ein doppeltes Netz.

Laufzeit und Kündigung Maklervertrag

In der Regel wird der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Theoretisch kann jedoch auch eine zeitliche Befristung vereinbart werden. Auch die Kündigungsfristen für den Maklervertrag sind schriftlich geregelt. Bei uns haben beide Parteien die Möglichkeit, den Maklervertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

Info

Die Maklervollmacht kannst Du übrigens jederzeit und ohne Frist widerrufen. Weitere Infos dazu findest Du im Abschnitt zur Maklervollmacht.

Was ist eine Maklervollmacht?

Die Maklervollmacht ermöglicht es dem Versicherungsmakler, dass er in deinem Auftrag tätig werden darf. Erst durch die Erteilung der Maklervollmacht kann deine Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler effektiv und zielführend gestaltet werden. So kann dich der Makler für festgelegte Angelegenheiten vertreten, Erklärungen an Versicherungen in deinem Interesse abgeben und Schriftwechsel in deinem Auftrag ausführen. Für dich entstehen dadurch enorme Vorteile.

Vorteile Maklervollmacht

  • Ein Ansprechpartner für sämtliche Versicherungen, egal von welcher Gesellschaft
  • Zeitersparnis, da der Makler zeitaufwendigen Schriftwechsel, Vertragsanpassungen, Vertragsänderungen, Kündigungen unbürokratisch und professionell für dich ausführen kann
  • Angebotsanfragen und Ausschreibungen am gesamten Versicherungsmarkt
  • Schnelles und unkompliziertes Handeln, zum Beispiel wenn Fristen eingehalten werden müssen
  • Unabhängige Beratung, da nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften gebunden
  • Rechtlich vertritt der Versicherungsmakler deine Interessen und nicht die Interessen einer Versicherung wie gebundene Versicherungsvertreter
  • Unterstützung bei der Einreichung von Beschwerden, wie z.B. beim Ombudsmann oder bei der BaFin

So wie dich ein Rechtsanwalt vor dem Gesetz vertritt, vertritt dich dein Versicherungsmakler gegenüber den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Als kompetenter Ansprechpartner regelt er vom Vertragsabschluss und Vertragsänderungen bis hin zur Schadensmeldung alle Anliegen in deinem Interesse.

Versicherungsmakler ohne Maklervollmacht

Der Gang zum Versicherungsmakler ohne Maklervollmacht macht in der Praxis wenig Sinn. Ohne den nötigen Handlungsspielraum für deinen Versicherungsmakler werden selbst kleine, alltägliche Aufgaben wie Schriftwechsel oder Auskünfte zum Krampf. Bei unserer Arbeit führen wir ständig Schriftverkehr, heutzutage in der Regel per Email, mit über 200 Versicherungsgesellschaften. Dabei ist es wichtig, dass wir uns gegenüber den Versicherern als deine berechtigte Vertretung ausweisen können. Ohne die Maklervollmacht dürfen diese Unternehmen uns keinerlei Auskünfte erteilen. Wir könnten quasi nur als Informationsbote für dich tätig werden und für jedes Handeln würden wir eine separate schriftliche Willenserklärung von Dir benötigen. Das macht unsere Arbeit unmöglich und gleichzeitig werden deine Vorteile minimiert.

Klassische Aufgaben, die wir mit Hilfe der Maklervollmacht als Versicherungsmakler in deinem Auftrag und natürlich immer nur nach vorheriger Absprache übernehmen:

  • Sämtlicher Schriftverkehr mit den Versicherungen, wie z.B. Änderung der Bankverbindung, Rückfragen, Meldung Umzug, sonstige Vertragsänderungen
  • Betreuung bestehender Versicherungen, egal von welcher Gesellschaft
  • Kündigungsservice, für Verträge die Du nicht mehr benötigst oder möchtest
  • Unabhängiger Vergleich bestehender Versicherungen und Tarife
  • Wechsel in bessere Versicherungstarife
  • Professionelle Schadensaufnahme & Schadensmeldung

Wie Du siehst, bilden Maklervertrag und vor allem die Maklervollmacht die Grundlage einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Dir und deinem Versicherungsmakler. Wichtig ist, dass wir niemals in deinem Auftrag tätig werden, wenn es nicht vorher mit Dir abgesprochen und in deinem Interesse ist.

Wir befürworten natürlich kritisches Denken und gehen selbstverständlich auch auf die Bedenken unserer Klienten ein. Gemäß unseres Mottos “Versicherungen einfach machen!”, beleuchten wir das Thema Maklervollmacht von sämtlichen Seiten und schauen uns nachfolgend mögliche Nachteile einer Maklervollmacht aus Kundensicht an.

Vermeintliche Nachteile und Fragen zur Maklervollmacht, die wir oft von unseren Kunden hören, wenn sie von gebundenen Versicherungsvertretern zu uns wechseln.

Darf der Versicherungsmakler einfach Verträge für mich abschließen?

Der Versicherungsmakler ist gesetzlich dazu verpflichtet, nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu handeln. Jede Empfehlung muss hinreichend begründet und angemessen dokumentiert werden. Die Begründung und Dokumentation muss dem Kunden übermittelt werden. Unterlässt der Makler dies, handelt er rechtswidrig und haftet für sämtliche Nachteile, die Dir dadurch entstehen. Nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gesehen wäre der Abschluss eines Vertrags ohne deine Einwilligung komplett unsinnig.

Selbst finanziell hätte der Makler dadurch keinerlei Vorteile, sondern wäre Dir zum Schadensersatz verpflichtet. Du würdest spätestens nach dem Erhalt der Vertragsunterlagen und Zahlung der Beiträge von der Versicherung erfahren und könntest den Vertrag einfach widerrufen. Dadurch muss der Versicherungsmakler natürlich auch die Vergütung (Courtage) in voller Höhe zurückzahlen. Das ist über die Stornohaftung des Versicherungsmaklers geregelt. Eine solche Arbeitsweise wäre für jeden Versicherungsmakler wirtschaftlicher Selbstmord und würde schnell zum Entzug der Zulassung als Versicherungsmakler führen.

Zurück zur Ausgangsfrage: Kann der Makler einen Vertrag ohne deine Zustimmung abschließen? Ja, theoretisch ist das möglich. In der Praxis ist diese Angst jedoch absolut unbegründet. Zusammen kommen wir bei Risk007 auf ca. 50 Jahre Berufserfahrung im Versicherungsbereich. Uns wurde während dieser Zeit kein einziger Fall bekannt, in dem das je vorgekommen ist.

Darf der Versicherungsmakler bestehende Verträge einfach kündigen?

Im Prinzip greifen hier die gleichen Argumente wie in der vorherigen Frage. Ziel eines Versicherungsmaklers ist eine langfristige Zusammenarbeit mit seinen Kunden. Nur so kann ein Finanzmakler auf lange Sicht wirtschaftlich arbeiten. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass Dir ein Versicherungsmakler zur Kündigung guter, bereits bestehender Verträge rät um ein Vielfaches geringer, als bei einem gebundenen Versicherungsvertreter.

Warum? Einer deiner größten Vorteile durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler ist, dass dieser bestehende Verträge von nahezu jeder Versicherungsgesellschaft in seine Betreuung nehmen kann. So werden wir auch zum Ansprechpartner für Verträge, die Du ursprünglich woanders abgeschlossen hast. Für die Betreuung des Vertrags erhalten wir eine kleine Aufwandsentschädigung durch den Versicherer. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Der klassische Einfirmen-Versicherungsvertreter hat diese Möglichkeit nicht. Er verdient also nur Geld, wenn Du einen neuen Vertrag bei seiner Gesellschaft abschließt.

Kann ich trotz Maklervertrag woanders Versicherungen abschließen?

Na klar, der Maklervertrag hindert dich nicht daran, dich auch bei anderen Finanzmaklern und Versicherungsvertretern beraten zu lassen. Du hast weiterhin die freie Wahl. Du solltest dabei nur beachten, dass wir dann nicht automatisch dein Ansprechpartner für diese “externen” Verträge sind.

Unterschied Maklervollmacht und Maklervertrag

Die Maklervollmacht legitimiert den Versicherungsmakler, sodass dieser deine Interessen gegenüber von Versicherungsgesellschaften vertreten darf. Die Maklervollmacht bildet also die rechtliche Grundlage im Außenverhältnis. Der Maklervertrag regelt alle Details, also das Wie und den Umfang der Zusammenarbeit zwischen Dir und deinem Versicherungsmakler im Innenverhältnis.

Maklervollmacht kündigen oder widerrufen

Die Maklervollmacht kannst Du jederzeit schriftlich widerrufen. Eine Kündigungsfrist gibt es für die Maklervollmacht nicht. Du kannst dem Versicherungsmakler die Maklervollmacht entziehen und musst dabei keine Frist einhalten.

Datenschutzerklärung Maklervertrag

Die Datenschutzeinwilligung ist gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zwingend erforderlich. Danach benötigen wir deine Zustimmung für die Speicherung und Weiterverarbeitung relevanter Daten. In den Datenschutzbestimmungen klären wir auf, welche Daten wir von Dir zu welchem Zweck speichern und weitergeben, welche Rechte Du in diesem Zusammenhang hast und wer unsere Kooperationspartner sind.

Kooperationsparter sind zum Beispiel Maklerpools, wie die Firma blau direkt GmbH & Co. KG aus Lübeck oder die VEMA eG. Maklerpools sind juristisch gesehen nichts anderes als selbst Versicherungsmakler und werden von uns beauftragt. Sie stellen uns IT Lösungen zur Verfügung, die für eine effiziente und moderne Betreuung im Interesse unserer Kunden unerlässlich sind. In Deutschland sind mehr als 1.000 Versicherungsunternehmen tätig. Stell dir vor wir müssten zu jedem einzelnen eine Geschäftsbeziehung unterhalten, diese verwalten sowie Dokumente und Daten händisch abrufen und für dich sichten. Der Verwaltungsaufwand würde ins Unermessliche steigen und wir bräuchten einen ganzen Stab von Mitarbeitern, die nichts anderes machen.

Ebenso dienen uns Maklerpools als Einkaufsgemeinschaft. Über diese können wir für euch Rahmenverträge und Sonderrabatte mit Versicherern verhandeln, was dem Einzelmakler ohne nennenswertes Geschäftsvolumen sehr schwer fallen würde. Das ist nichts anderes wie Selgros oder Metro im Einzelhandel.

Dabei sei gesagt, dass wir es mit dem Datenschutz im Sinne unserer Kunden sehr genau nehmen und nur persönliche Daten erheben, wenn dies absolut notwendig ist.

Untervollmacht an Personen, die von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind

Die Erteilung von Untervollmachten an Personen wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ermöglicht es, spezialisiertes Fachwissen für komplexe Versicherungsfälle effizient zu nutzen und gewährleistet dabei die vertrauliche Behandlung sensibler Kundeninformationen.

Dabei kann es sich zum Beispiel um die Geltendmachung von Versicherungsleistungen mit Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht handeln, wenn der Versicherer nicht zahlen will. Gleichermaßen kann der fachkundige Rat eines Steuerexperten eingeholt werden, um beispielsweise die steuerlichen Auswirkungen einer Lebens- oder Rentensicherung auf deine Finanzplanung zu berücksichtigen.

Fazit zur Maklervollmacht

Versicherungsgeschäfte sind Vertrauenssache. Es ist ganz normal, dass sich das Vertrauensverhältnis zu deinem Versicherungsmakler erst mit der Zeit entwickelt. Jedoch ist die Annahme, dass ein Versicherungsmakler dich mit Hilfe der Maklervollmacht “über den Tisch ziehen wird”, schlichtweg unbegründet. Der Missbrauch der Maklervollmacht zum finanziellen Vorteil des Maklers ist rechtswidrig. Wenn Du also der Kompetenz des Versicherungsmaklers von vorn herein nicht vertraust, dann macht es absolut keinen Sinn dich im ersten Schritt an einen Makler zu wenden. Das wäre als würdest Du dich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden, obwohl Du ihnen nicht zutraust, deine Interessen vertreten zu können.

Clark Maklervertrag & Maklervollmacht

Mit ihrer Werbekampagne ist die Versicherungsapp Clark seit geraumer Zeit in den Medien. Was viele nicht wissen und in der Werbung verschwiegen wird: Mit der Anmeldung bei Clark schließt Du einen Maklervertrag mit dem Unternehmen ab und erteilst eine Maklervollmacht. Clark ist rechtlich gesehen ein Versicherungsmakler. Du willigst also ein, dass Clark deine Versicherungsverträge verwalten und deine persönlichen Daten mittels Untervollmacht an andere Firmen weitergeben darf.

Check24 Maklervertrag & Maklervollmacht

Ähnlich wie Clark, ist auch Check24 rechtlich ein Versicherungsmakler. Entsprechend gehst Du bei der Nutzung des Services einen Maklervertrag mit dem Unternehmen ein und erteilst eine Maklervollmacht.

Fazit zu Clark und Check24

Bei Risk007 sind wir Verfechter von Digitalisierung und moderner Technik, die die Transparenz und das Nutzererlebnis im Sinne unserer Kunden fördern. Reine online Vergleichsportale sind daher nicht grundsätzlich schlecht. Jedoch solltest Du Dir über die Tragweite deiner Entscheidung immer im Klaren sein. Plattformen wie Clark und Check24 erhalten eine Provision, wenn Du Verträge über deren Service abschließt. Durch den direkten Online Abschluss stimmst Du einem Beratungsverzicht zu. Persönliche Beratung ist unserer Meinung nach besonders bei erklärungsbedürftigen Versicherungen, wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung und einigen Sachversicherungen unerlässlich. Entsprechend empfehlen wir für diese Produkte unbedingt den Gang zum unabhängigen Versicherungsmakler.

Für eine unabhängige Beratung vom Spezialisten kannst Du gern einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns buchen.

Häufig gestellte Fragen zu Maklervollmacht & Maklervertrag

Der Maklervertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Dir und dem Versicherungsmakler. Einfach gesagt, handelt es sich hierbei um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit regeln.

Die Maklervollmacht legitimiert den Versicherungsmakler, sodass dieser in deinem Auftrag tätig werden darf. Erst durch die Maklervollmacht kann die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler effektiv und zielführend gestaltet werden. So kann dich der Makler für festgelegte Angelegenheiten vertreten, Erklärungen an Versicherungen in deinem Interesse abgeben und Schriftwechsel in deinem Auftrag ausführen.

Wenn Du die vielen Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler nutzen möchtest, ist die Maklervollmacht unerlässlich. Die Vollmacht legitimiert den Makler gegenüber Versicherungsgesellschaften und ermöglicht es dem Makler, deine Interessen nach Außen hin zu vertreten.

Der Maklervertrag ist in der Regel unbefristet, sofern nichts anderes als Laufzeit des Maklervertrags vereinbart wird. Um den Maklervertrag zu beenden, musst Du diesen schriftlich kündigen.

Der Maklervollmacht gilt in der Regel unbefristet und so lange, bis Du diese widerrufst. Du kannst die Maklervollmacht jederzeit schriftlich widerrufen. Eine Kündigungsfrist für die Maklervollmacht gibt es nicht.

In der Praxis ist die missbräuchliche Verwendung der Maklervollmacht extrem unwahrscheinlich. Ein Missbrauch der Maklervollmacht zum finanziellen Vorteil des Versicherungsmaklers ist rechtswidrig und würde schnell zum Entzug der Maklerzulassung führen.

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Verfasst von Markus Haybach

Dein Experte für Lebensversicherungen bei Risk007 und Spezialist für das Thema Absicherung deiner Arbeitskraft. Mit über 15 Jahren Erfahrung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen weiß Markus genau, auf was es bei der Absicherung existenzieller Risiken ankommt.
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